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Ausschreibung Impulsbeitrag «Digitale Teilhabe»

Ausschreibung Impulsbeitrag «Digitale Teilhabe»
Mit dem Impulsbeitrag «Digitale Teilhabe» unterstützt das Migros-Kulturprozent gemeinnützige Organisationen, die mit lokalen Angeboten die digitale Teilhabe von armutsbetroffenen und armutsgefährdeten Menschen stärken. Beiträge zwischen CHF 1'000.– und CHF 2'000.– ermöglichen eine unkomplizierte und rasche Unterstützung konkreter Vorhaben. Gesuche können vom 10. November 2026 bis 30. April 2027 eingereicht werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ihr seid ein Verein oder eine gemeinnützige Organisation in der Schweiz mit Aktivitäten für Menschen in der Schweiz.

  • Ihr bietet lokal oder regional bereits ein niederschwelliges Angebot an oder habt eine Projektidee, welche die digitale Teilhabe armutsbetroffener oder armutsgefährdeter Menschen stärkt.

  • Ihr setzt den Impulsbeitrag von CHF 1'000.– bis CHF 2'000.– für konkrete Ausgaben eures Vorhabens ein.

  • Ihr könnt euer Gesuch vom 10. November 2026 bis 30. April 2027 einreichen.

  • Den Förderentscheid erhaltet ihr spätestens neun Wochen nach der Eingabe des Gesuchs.

Nächste Eingabefrist: Sonntag, 06.12.2026

Die weiteren Eingabefristen findet ihr weiter unten.

Jetzt Gesuch einreichen

Digitale Teilhabe ist heute eine wichtige Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Wer digitale Angebote nicht nutzen kann, ist in vielen Lebensbereichen benachteiligt, etwa bei der Arbeit, der Bildung, der Wohnungssuche oder im Kontakt mit Behörden. Armutsbetroffene und armutsgefährdete Menschen laufen dabei besonders Gefahr, ausgeschlossen zu werden.

Niederschwellige Unterstützungsangebote helfen, digitale Barrieren abzubauen. Sie fördern digitale Kompetenzen, erleichtern den Zugang zu Geräten und digitalen Angeboten und schaffen Zugänge, die an den Bedürfnissen der Menschen ansetzen.

Genau hier setzt der Impulsbeitrag «Digitale Teilhabe» an.

Über die Ausschreibung

Was ist der Impulsbeitrag «Digitale Teilhabe»?

Der Impulsbeitrag «Digitale Teilhabe» ermöglicht eine unkomplizierte und rasche Unterstützung lokaler und regionaler Vorhaben, die armutsbetroffenen und armutsgefährdeten Menschen den Zugang zur digitalen Welt erleichtern.

Was bedeutet «Digitale Teilhabe»?

Digitale Teilhabe bedeutet, dass alle Menschen Zugang zu digitalen Angeboten haben und diese nutzen können, unabhängig von ihren Lebensumständen.

Was wird mit einem Impulsbeitrag gefördert?

Unterstützt werden Vorhaben, die:

  • einen konkreten Beitrag zur digitalen Teilhabe armutsbetroffener oder armutsgefährdeter Menschen leisten.

  • niederschwellig und einfach zugänglich sind.

  • lokal oder regional umgesetzt werden.

Typische Vorhaben sind beispielsweise Digital- oder Internetcafés, Beratungsangebote in Quartierzentren oder Bibliotheken, kostenlose Computerkurse, Peer-Begleitungen oder Tandems sowie weitere Unterstützungsangebote zur digitalen Teilhabe.

Wofür könnt ihr den Impulsbeitrag einsetzen?

Mit dem Impulsbeitrag können Ausgaben finanziert werden, die für die Umsetzung, Weiterentwicklung oder Zugänglichkeit der Vorhaben notwendig sind.

Förderbar sind zum Beispiel folgende Kosten:

Material und technische Ausstattung

  • Geräte (z.B. Laptops)

  • Internetzugang

  • Kommunikationsmittel (z.B. Flyer)

Durchführung von Angeboten

  • Raummieten oder Mieten für technische Infrastruktur

  • Verpflegung im Rahmen von Veranstaltungen

  • Kursunterlagen

Barrierefreiheit und Zugänglichkeit

  • Übersetzungen und Informationen in einfacher Sprache

  • Dolmetschdienste

  • Reisekosten oder Mobilitätsspesen für Teilnehmende

  • Kinderbetreuung im Rahmen eines Angebots

Begleitung und Unterstützung

  • Honorare für Kursleitende

  • Honorare für Peer-Begleitende

  • Aufwendungen zur Wertschätzung von Freiwilligen

Wichtig

  • Der Impulsbeitrag muss innerhalb von sechs Monaten nach der Gesuchseingabe verwendet werden.

  • Der Impulsbeitrag kann nur für Kosten eingesetzt werden, die nach der Förderzusage anfallen.

Was wird mit einem Impulsbeitrag NICHT gefördert?
  • Allgemeine Betriebs- oder Personalkosten ohne direkten Bezug zum Vorhaben

  • Bereits abgeschlossene Vorhaben

  • Vorhaben oder Organisationen mit ideologischen, undemokratischen oder unethischen Zielen

Wer kann ein Gesuch einreichen?

Unterstützt werden Vereine und Organisationen, die:

  • lokal oder regional tätig sind.

  • gemeinnützig und nicht gewinnorientiert sind.

  • ihren Sitz in der Schweiz haben und ihre Aktivitäten auf die in der Schweiz lebende Bevölkerung ausrichten.

  • nach den Grundsätzen der Good Governance geführt werden.

  • bereits ein konkretes Angebot oder Projekt umsetzen oder eine konkrete Projektidee vorweisen können.

  • aufzeigen, wie armutsbetroffene oder armutsgefährdete Menschen erreicht und zur Teilnahme motiviert werden.

Wichtig: Jede Organisation kann nur einmal einen Impulsbeitrag «Digitale Teilhabe» erhalten.

Wer kann KEIN Gesuch einreichen?
  • Einzelpersonen

  • staatliche Stellen

  • gewinnorientierte Organisationen

Wie läuft die Vergabe von Impulsbeiträgen ab?
  1. Ihr reicht ein Gesuch ein: Ihr könnt das Gesuch jederzeit zwischen dem 10. November 2026 und 30. April 2027 über das Online-Gesuchsportal eingeben.

  2. Wir prüfen euer Gesuch: Die Beurteilung und die Auswahl der Gesuche erfolgen aufgrund der Kriterien in den Richtlinien.

  3. Wir geben euch Bescheid: Spätestens neun Wochen nachdem euer Gesuch bei uns eingetroffen ist, benachrichtigen wir euch per E-Mail über den Förderentscheid.

Reicht euer Gesuch bis zu diesen Daten ein, damit es am nächstmöglichen Entscheidungstermin behandelt wird:

  • Sonntag, 06.12.2026

  • Sonntag, 24.01.2027

  • Sonntag, 14.03.2027

  • Sonntag, 30.04.2027

Hintergrund

Das Migros-Kulturprozent engagiert sich für den Zusammenhalt in der Schweiz und fördert Menschen und Organisationen, die sich für Chancengerechtigkeit und eine inklusive Gesellschaft einsetzen.

Die Digitalisierung bringt viele Chancen für die Gesellschaft, aber nicht alle profitieren gleich davon. 38 % der Schweizer Bevölkerung fehlen digitale Grundkompetenzen. Bei armutsbetroffenen oder armutsgefährdeten Menschen liegt der Wert sogar bei 53 % (vgl. Mobiliar Digitalbarometer 2026). Armutsbetroffene und armutsgefährdete Menschen sind besonders gefährdet, von der Digitalisierung ausgeschlossen zu werden.

Seit 2025 legt das Migros-Kulturprozent einen Schwerpunkt auf das Thema «Armut und digitale Teilhabe». Mit der Ausschreibung «Rein ins Netz!» wurden 2025 Projekte unterstützt, die digitale Kompetenzen von armutsbetroffenen Menschen stärken. Mit der Ausschreibung «Digitale Teilhabe» wurde 2026 der Fokus erweitert: Gefördert werden Vorhaben zur digitalen Teilhabe, die gemeinsam mit armutsbetroffenen oder armutsgefährdeten Menschen entwickelt und umgesetzt werden.

Der Impulsbeitrag «Digitale Teilhabe» baut auf diesen Erfahrungen auf. Er ermöglicht eine unkomplizierte und rasche Unterstützung lokaler und regionaler Vorhaben, die digitale Barrieren abbauen und Menschen den Zugang zur digitalen Welt erleichtern.

Noch Fragen?

Anlaufstelle für alle Fragen zu dieser Ausschreibung: Cyril Romann, cyril.romann@mgb.ch