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Förderbeitrag Organisations-Entwicklung

Förderbeitrag Organisations-Entwicklung

Die wichtigsten Eckpunkte

Thema / Sparte

Soziales

Region

Überregional Regional

Eingabe / Eingabefrist

ganzjährig

Förderleistung

Finanzielle Unterstützung von ​CHF 5'000 bis max. CHF 30'000​

Finanzielle Unterstützung für etablierte, soziale Organisationen, die sich weiterentwickeln wollen.

Ihr seid eine etablierte, soziale Organisation, die eine nachhaltige und strukturelle Weiterentwicklung ihrer Organisation plant. 

Die Organisationsentwicklung muss strategisch begründet sein und die Organisation nachhaltig stärken. 

Voraussetzungen

  • Wir nehmen Anträge von gemeinnützigen Organisationen mit Sitz in der Schweiz entgegen. Das Vorhaben muss in der Schweiz durchgeführt werden. Wichtig ist, dass wir es drei Monate vor der Umsetzung erhalten.

  • Die Organisation hat bereits ein etabliertes, langjähriges Angebot und erreicht damit eine Vielzahl von Menschen in einer Stadt, in einem Kanton oder in mehreren Regionen. Die geförderte Organisationsentwicklung muss innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen sein. 

  • Der Einbezug der Zielgruppe und anderen Beteiligten bei der Prozessgestaltung ist eine weitere Voraussetzung. 


Was wir unterstützen

In den Richtlinien sind die Voraussetzungen und klare Ausschlusskriterien formuliert: 

  • Wir fördern strategische Neuausrichtungen, Evaluationen im Hinblick auf eine Organisationsentwicklung oder Nachfolgeregelungen mit einem strategischen Fokus. 

Was wir nicht fördern:

  • Reine Produkt- oder Programmentwicklung (bspw. Erschliessung einer neuen Zielgruppe)

  • Reine Skalierung und Ausbau von Angeboten (bspw. Ausbau der Tätigkeit in eine neue Region)

  • Reine Digitalisierungsprojekte

  • Kommunikation oder Umsetzung von Strategieprojekten (bspw. Umsetzung neue Website oder Kommunikation von neuen Angeboten)  

  • Wir erlauben uns, gekürzte Förderbeiträge zu sprechen, wenn Gesuche nicht vollumfänglich unseren Kriterien entsprechen.


Fristen und Entscheide

Fristen

Ihr könnt euer Gesuch stellen, wann ihr möchtet. Jedoch müsst ihr euer Gesuch mindestens drei Monate vorher stellen, bevor ihr mit dem Projekt anfängt.

Prozess

Die Kommission entscheidet, welche Projekte finanziell unterstützt werden und besteht aus dem Team Soziales. Die Mitglieder verfügen über ein breites Fachwissen in der Planung und Durchführung gesellschaftlicher Projekte. 

Die Kommission trifft sich sechs Mal im Jahr. Wenn die Kommission entschieden hat, werdet ihr per E-Mail benachrichtigt.

Kommissionssitzungen 2026

  • 26. Februar 2026

  • 23. April 2026

  • 25. Juni 2026

  • 27. August 2026

  • 22. Oktober 2026

  • 10. Dezember 2026

Entscheid

Ihr erhaltet innerhalb von drei Monaten Bescheid, nachdem ihr das Gesuch eingereicht habt. 

Förderleistung

Finanzielle Unterstützung
  • Das Migros-Kulturprozent unterstützt Organisationsentwicklungsprojekte mit CHF 5'000 bis CHF 30'000 in der Umsetzung. 

  • Der zugesprochene Förderbeitrag wird ca. 2 Wochen nach Bekanntgabe des Entscheids ausgezahlt. 

Wichtige Links

Förderung beantragen

Hier geht es zum Online-Gesuchsportal.

Jetzt ein Gesuch einreichen

Kontakt

Bei Fragen könnt ihr euch an Susi Sennhauser wenden:

E-Mail: susi.sennhauser@mgb.ch
Telefon: +41 58 570 30 04 (Montag, Donnerstag und Freitag)

 

Infocalls 2026

Haben Sie Fragen zur Förderung im sozialen Bereich? An folgenden Terminen sind wir für Sie da, um Ihre Fragen zur Organisationsentwicklung, Projekten und Initiativen sowie den aktuellen Ausschreibungen zu beantworten.

Termine Juni bis Dezember 2026:

Hinweise

  • Die Infocalls finden in deutscher Sprache statt. Fragen können auch in Französisch oder Italienisch gestellt werden. Bei Rückfragen schreiben Sie bitte an Susi Sennhauser.

  • Wir empfehlen Ihnen, die Richtlinien zu den Förderbeiträgen vorgängig zu lesen. 

FAQ

Allgemeine Fragen

Welche Projekte unterstützt das Migros-Kulturprozent mit diesem Förderbeitrag?

Wir fördern Projekte und Initiativen in der Schweiz. Es können lokale, regionale und nationale Projekte sein. In den Projekten geht es um den gesellschaftlichen Zusammenhalt: Menschen können sich begegnen und miteinander ins Gespräch kommen. Menschen können sich für die Gesellschaft einsetzen. 

Wie kann ich eine Unterstützung beantragen?

Du kannst ein Gesuch stellen. Dafür registrierst du dich auf unserem Gesuchportal und füllst das Formular aus. Hier geht es zum Online-Gesuchsportal. 

Ich bin eine Einzelperson. Darf ich ein Gesuch stellen?

Nein. Wir unterstützen keine Einzelpersonen. Wir unterstützen nur Organisationen. 

Welche Rechtsform muss meine Organisation haben?

Deine Organisation ist ein Verein, eine gemeinnützige Stiftung oder eine Genossenschaft. 

Unser Verein ist nicht steuerbefreit. Dürfen wir trotzdem ein Gesuch stellen?

Ja. Aber in den Statuten eures Vereins muss stehen, dass euer Verein gemeinnützig und nicht gewinnorientiert ist.

Wie viel Geld zahlt das Migros-Kulturprozent für ein Projekt oder eine Initiative?

Wir unterstützen die ausgewählten Projekte oder Initiativen mit einem Betrag zwischen 2'000 bis 10'000 Franken. 

Muss ich zeigen, dass das Migros-Kulturprozent für mein Projekt bezahlt?

Ja. Wenn wir Geld für dein Projekt zahlen, musst du auf den Publikationen unser Logo verwenden und mitteilen, dass das Migros-Kulturprozent dein Projekt unterstützt. Hier findest du die  Richtlinie (PDF) oder die Richtlinie in einfacher Sprache (PDF) dazu. 

Ich habe weitere Fragen und finde hier keine Antwort. Wen kann ich fragen?

Frau Susi Sennhauser ist für dich da. E-Mail: susi.sennhauser@mgb.ch 

Wie entscheidet das Migros-Kulturprozent, welche Projekte Geld bekommen?

Eine Kommission entscheidet, welche Projekte finanziell unterstützt werden. Diese Kommission besteht aus dem Team Soziales. Das Team hält sich dabei an die Richtlinien Soziales (PDF). Dort steht, welche Punkte dein Projekt erfüllen muss. 

Fragen zum Gesuch

Gibt es ein Datum, bis zu dem ich mein Gesuch stellen muss?

Nein. Du kannst dein Gesuch stellen, wann du möchtest. Die Kommission prüft dein Gesuch bei der nächsten Sitzung. Die Sitzungen finden alle zwei Monate statt.

Wie lange vor Projektbeginn muss ich das Gesuch stellen?

Du musst dein Gesuch mindestens drei Monate vorher stellen, bevor du mit dem Projekt anfängst.

Kann ich mehrere Gesuche gleichzeitig an das Migros-Kulturprozent stellen?

Nein. Du darfst höchstens ein Gesuch pro Jahr im Bereich "Gesellschaft" stellen. Wir haben aber noch die Angebote Coaching und Projektraum. Hier kannst du zusätzlich im selben Jahr ein Gesuch bzw. eine Anmeldung eingeben.

Kann ich gleichzeitig Gesuche an andere Stiftungen stellen?

Ja. Das solltest du sogar. Wir unterstützen dein Projekt nur, wenn auch andere Stellen dein Projekt unterstützen. Dazu gehören zum Beispiel andere Stiftungen, die dein Projekt mit Geld fördern. Oder jemand stellt dir Sachen oder einen Raum zur Verfügung. Die Stiftungen haben dir noch nicht zugesagt, dass sie Geld geben? Das ist kein Problem. Wichtig ist, dass du die Stiftungen gefragt hast.

Fragen zur Entscheidung

Wer entscheidet bei Migros-Kulturprozent, welche Projekte Geld bekommen?

Die Kommission entscheidet, welche Projekte finanziell unterstützt werden und besteht aus dem Team Soziales. Die Mitglieder verfügen über ein breites Fachwissen in der Planung und Durchführung gesellschaftlicher Projekte.  

Wie lange dauert es, bis ich Bescheid bekomme?

Die Kommission trifft sich sechs Mal im Jahr. Du erhältst also innert zwei bis drei Monaten Bescheid, nachdem du das Gesuch gestellt hast. Die Kommission informiert dich per E-Mail.

Was passiert, wenn das Migros-Kulturprozent entschieden hat?

Wenn die Kommission entschieden hat, wirst du sofort per E-Mail benachrichtigt.

Was passiert, wenn unser Projekt unterstützt wird?

Wenn sich die Kommission entscheidet, dass sie dein Projekt unterstützt, erhältst du einen positiven Bescheid und bald darauf das Geld ausbezahlt.