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Förderbeitrag Organisations-Entwicklung

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Die wichtigsten Eckpunkte

Thema / Sparte

Soziales

Region

Überregional

Eingabe / Eingabefrist

ganzjährig

Förderleistung

Finanzielle Unterstützung von ​CHF 5'000 bis max. CHF 30'000​

Finanzielle Unterstützung für etablierte, soziale Organisationen, die sich weiterentwickeln wollen.

Ihr seid eine etablierte, soziale Organisation, die eine nachhaltige und strukturelle Weiterentwicklung ihrer Organisation plant. 

Die Organisationsentwicklung muss strategisch begründet sein und die Organisation nachhaltig stärken. 

Voraussetzungen

  • Wir nehmen Anträge von gemeinnützigen Organisationen mit Sitz in der Schweiz entgegen. Das Vorhaben muss in der Schweiz durchgeführt werden. Wichtig ist, dass wir es drei Monate vor der Umsetzung erhalten.

  • Die Organisation hat bereits ein etabliertes, langjähriges Angebot und erreicht damit eine Vielzahl von Menschen in einer Stadt, in einem Kanton oder in mehreren Regionen. Die geförderte Organisationsentwicklung muss innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen sein. 

  • Der Einbezug der Zielgruppe und anderen Beteiligten bei der Prozessgestaltung ist eine weitere Voraussetzung. 

Was wir unterstützen

In den Richtlinien (PDF) sind die Voraussetzungen und klare Ausschlusskriterien formuliert: 

  • Wir fördern strategische Neuausrichtungen, Evaluationen im Hinblick auf eine Organisationsentwicklung oder Nachfolgeregelungen mit einem strategischen Fokus. 
  • Ausgeschlossen sind reine Skalierungen und Ausbau von Angeboten, sowie die Neuentwicklung von Produkten. Ebenfalls ausgeschlossen sind Vorhaben, die nur interne Ziele verfolgen.

Fristen und Entscheide

Ihr könnt euer Gesuch stellen, wann ihr möchtet. Jedoch müsst ihr euer Gesuch mindestens drei Monate vorher stellen, bevor ihr mit dem Projekt anfängt.

Die Kommission entscheidet, welche Projekte finanziell unterstützt werden und besteht aus dem Team Soziales. Die Mitglieder verfügen über ein breites Fachwissen in der Planung und Durchführung gesellschaftlicher Projekte. 

Die Kommission trifft sich sechs Mal im Jahr. Wenn die Kommission entschieden hat, werdet ihr per E-Mail benachrichtigt.

Ihr erhaltet innerhalb von drei Monaten Bescheid, nachdem ihr das Gesuch eingereicht habt. 

Förderleistung

  • Das Migros-Kulturprozent unterstützt Organisationsentwicklungsprojekte mit CHF 5'000 bis CHF 30'000 in der Umsetzung. 
  • Der zugesprochene Förderbeitrag wird ca. 2 Wochen nach Bekanntgabe des Entscheids ausgezahlt. 

Förderung beantragen

Hier geht es zum Online-Gesuchsportal.

Jetzt ein Gesuch einreichen

Kontakt

Bei Fragen könnt ihr euch an Susi Sennhauser wenden:

E-Mail: susi.sennhauser@mgb.ch
Telefon: +41 58 570 30 04 (Montag, Donnerstag und Freitag)

FAQ – Fragen und Antworten

Allgemeine Fragen

Wir fördern Projekte und Initiativen in der Schweiz. Es können lokale, regionale und nationale Projekte sein. In den Projekten geht es um den gesellschaftlichen Zusammenhalt: Menschen können sich begegnen und miteinander ins Gespräch kommen. Menschen können sich für die Gesellschaft einsetzen. 

Du kannst ein Gesuch stellen. Dafür registrierst du dich auf unserem Gesuchportal und füllst das Formular aus. Hier geht es zum Online-Gesuchsportal

Nein. Wir unterstützen keine Einzelpersonen. Wir unterstützen nur Organisationen. 

Deine Organisation ist ein Verein, eine gemeinnützige Stiftung oder eine Genossenschaft. 

Ja. Aber in den Statuten eures Vereins muss stehen, dass euer Verein gemeinnützig und nicht gewinnorientiert ist.

Wir unterstützen die ausgewählten Projekte oder Initiativen mit einem Betrag zwischen 2'000 bis 10'000 Franken. 

Ja. Wenn wir Geld für dein Projekt zahlen, musst du auf den Publikationen unser Logo verwenden und mitteilen, dass das Migros-Kulturprozent dein Projekt unterstützt. Hier findest du die  Richtlinie (PDF) oder die Richtlinie in einfacher Sprache (PDF) dazu. 

Frau Susi Sennhauser ist für dich da. E-Mail: susi.sennhauser@mgb.ch 

Eine Kommission entscheidet, welche Projekte finanziell unterstützt werden. Diese Kommission besteht aus dem Team Soziales. Das Team hält sich dabei an die Richtlinien Soziales (PDF). Dort steht, welche Punkte dein Projekt erfüllen muss. 

Fragen zum Gesuch

Nein. Du kannst dein Gesuch stellen, wann du möchtest. Die Kommission prüft dein Gesuch bei der nächsten Sitzung. Die Sitzungen finden alle zwei Monate statt.

Du musst dein Gesuch mindestens drei Monate vorher stellen, bevor du mit dem Projekt anfängst.

Nein. Du darfst höchstens ein Gesuch pro Jahr im Bereich "Gesellschaft" stellen. Wir haben aber noch die Angebote Coaching und Projektraum. Hier kannst du zusätzlich im selben Jahr ein Gesuch bzw. eine Anmeldung eingeben.

Ja. Das solltest du sogar. Wir unterstützen dein Projekt nur, wenn auch andere Stellen dein Projekt unterstützen. Dazu gehören zum Beispiel andere Stiftungen, die dein Projekt mit Geld fördern. Oder jemand stellt dir Sachen oder einen Raum zur Verfügung. Die Stiftungen haben dir noch nicht zugesagt, dass sie Geld geben? Das ist kein Problem. Wichtig ist, dass du die Stiftungen gefragt hast.

Fragen zur Entscheidung

Die Kommission entscheidet, welche Projekte finanziell unterstützt werden und besteht aus dem Team Soziales. Die Mitglieder verfügen über ein breites Fachwissen in der Planung und Durchführung gesellschaftlicher Projekte.  

Die Kommission trifft sich sechs Mal im Jahr. Du erhältst also innert zwei bis drei Monaten Bescheid, nachdem du das Gesuch gestellt hast. Die Kommission informiert dich per E-Mail.

Wenn die Kommission entschieden hat, wirst du sofort per E-Mail benachrichtigt.

Wenn sich die Kommission entscheidet, dass sie dein Projekt unterstützt, erhältst du einen positiven Bescheid und bald darauf das Geld ausbezahlt.