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Teilnahmebedingungen #nachbarschaftsinitiative

Mit dem Klick auf «Absenden» im Rahmen der Online-Registrierung stimmst du nachfolgenden Teilnahmebedingungen zu:

Durchführung der Förderaktion: Migros-Genossenschafts-Bund, Zürich (MGB)

Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, welche das 18. Altersjahr vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die in die Förderaktion involvierten Mitarbeitenden des MGB sowie juristische Personen, Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste und weitere professionalisierte/gewerbliche Teilnehmende.

Gratisteilnahme: Die Teilnahme an der Förderaktion ist kostenlos.

Ablauf der Förderaktion: Durch Online-Registrierung mit deiner Idee einer #nachbarschaftsinitiative unter migros-engagement.ch/nachbarschaft und Klick auf «Teilnehmen» bis am 11. September 2022 nimmst du an der Förderaktion teil. Unter allen Teilnehmenden werden am 13. September 2022 durch Zufallsverlosung eine Vorauswahl der Gewinner*innen ermittelt. Die Vorauswahl wird anschliessend durch Mitarbeitende des MGB auf objektive Kriterien wie u.a. auf eine ausgeglichene geographische Verteilung der #nachbarschaftsinitiativen, Diversität der Ideen und Einhaltung der Teilnahmebedingung überprüft und eine Schlussauswahl getroffen. Die vom MGB in der Schlussauswahl bestimmten Gewinner*innen werden bis am 16. September 2022 per E-Mail benachrichtigt.

Zustimmungserklärung: Mit dem Einreichen der Ideen einer #nachbarschaftsinitiative erklären die Teilnehmenden sich mit folgenden Bedingungen einverstanden:

  1. keine Ideen einer #nachbarschaftsinitiative einzureichen, die gegen die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und sozial üblichen Verhaltensnormen verstossen, d.h. die Teilnehmenden werden insbesondere keine anstössigen, verletzenden, sexistischen oder rassistischen Inhalte hochladen;

  2. Ideen einer #nachbarschaftsinitiative nur mit ausdrücklicher Zustimmung aller allenfalls darin vorkommenden/abgebildeten Person(en) einzureichen;

  3. nur Ideen einer #nachbarschaftsinitiative einzureichen, bei denen die Teilnehmenden über alle für die vorgesehene Nutzung nötigen Rechte (insbesondere Urheberrechte) verfügen;

  4. keine Ideen einer #nachbarschaftsinitiative einzureichen, welche offensichtliche Drittwerbung enthalten;

  5. dass der MGB die von den Teilnehmenden eingereichten Ideen aus wichtigen Gründen (z.B. bei entsprechender Aufforderung durch Dritte oder bei Verstoss gegen diese Bedingungen) jederzeit und ohne Angabe von Gründen löschen kann.

Die Teilnehmenden sind ferner damit einverstanden und erteilen hiermit dem MGB das kostenlose, nicht-exklusive, unterlizenzierbare, zeitlich, geographisch und sachlich unbeschränkte Recht, die Ideen ihrer Initiative im Rahmen der Unternehmenskommunikation (z.B. Migros-Magazin, Online-Kanäle etc.) und im Rahmen der #nachbarschaftsinitiative, z.B. in Folgeprojekten, beliebig zu verwenden und für diese Zwecke – unter Beachtung der Schranken des Persönlichkeitsrechts – zu bearbeiten und mit anderen Werken (z.B. Bilder, Text, Grafik, Film, Audio, etc.) zu kombinieren.

Die Teilnehmenden gewährleisten gegenüber dem MGB, dass sie über die von ihnen eingeräumten Immaterialgüterrechte inhaltlich, zeitlich und räumlich unbegrenzt und vollumfänglich verfügen dürfen und mit ihrer Idee nicht die Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Design-, Marken-, Patent-, Namens,- Persönlichkeits- oder Lauterkeitsrechte) verletzen.

Unterstützungsbeitrag: Die 500 Teilnehmenden, deren Projekte vom MGB ausgewählt wurden, erhalten je eine Migros-Geschenkkarte im Wert von Fr. 500.– als Unterstützung für ihr Nachbarschaftsprojekt.

Geschenkkarten, die den Gewinner*innen nicht bis spätestens ein Monat nach Benachrichtigung an die bei der Teilnahme angegebene Adresse zugestellt werden können, verfallen ersatzlos und können vom MGB nach eigenem Ermessen anderen Teilnehmenden ausgehändigt werden. Die Gewinne werden nicht bar ausbezahlt.

Publikation der Ideen einer #nachbarschaftsinitiative: Der MGB weist darauf hin, und die Gewinner*innen nehmen zur Kenntnis, dass die geographische Verteilung der Ideeneingaben sowie nach der Gewinnerauswahl die Gewinnerideen auf der Webseite migros-engagement.ch/nachbarschaft auf einer Schweizer Karte dargestellt werden.

Darüber hinaus kann der MGB einige Projekte für die redaktionelle Berichterstattung auswählen. In diesem Fall fragt der MGB die Personen, welche diese Projekte eingereicht haben, separat um Zustimmung an. Mit der Zustimmung zur redaktionellen Berichterstattung willigen diese Personen insbesondere ein, dass

  • Foto-, Film-/Tonaufnahmen – nachfolgend «Aufnahmen» von Rod Kommunikation AG, Bürglistrasse 17, 8002 Zürich, aufgenommen werden;

  • sie auf den Aufnahmen zu sehen sind und der MGB nach dem Shooting die zu verwendenden Aufnahmen auswählt und ihnen per E-Mail zusendet. Sofern sie nicht innerhalb von 2 Tagen (ab Versand der E-Mail) dagegen per E-Mail widersprechen, gelten sie als angenommen;

  • die Aufnahmen zu redaktionellen Zwecken genutzt werden;

  • sie die Zustimmung für eine zeitlich, sachlich und geographisch unbeschränkte Nutzung erteilen;

  • sie ausdrücklich mit einer im Rahmen des Persönlichkeitsrechts und soweit gesetzlich zulässigen Bearbeitung durch den MGB oder einem von diesem beauftragten Dritten einverstanden sind;

  • sie die Zustimmung zum Gebrauch der genannten Aufnahmen freiwillig und kostenlos erteilen und dass seitens des MGB keine Vergütungen irgendwelcher Art (insbesondere keine Lizenzgebühren) geschuldet sind.

Weitere Bestimmungen:

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über die Förderaktion wird – ausser mit den Gewinner*innen – keine Korrespondenz geführt.

Die entgeltliche Weitergabe von Geschenkkarten ist untersagt. Der MGB behält sich vor, entsprechende Geschenkkarten sperren zu lassen.

Pro Person ist nur eine Teilnahme, und nur mit korrekten persönlichen Angaben, möglich. Der MGB ist berechtigt, Teilnehmende mit Pseudonym, einer gefälschten Identität sowie Teilnehmende mit Mehrfachanmeldungen von der Förderaktion auszuschliessen.

Der MGB behält sich weiter vor, Teilnehmende von der Förderaktion auszuschliessen, wenn Missbrauch und/oder Verstösse gegen diese Teilnahmebedingungen vermutet/ festgestellt werden oder andere wichtige Gründe vorliegen. Er ist berechtigt, jederzeit Anpassungen am Modus der Förderaktion vorzunehmen sowie beim Vorliegen wichtiger Gründe die Förderaktion auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden.

Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt gemäss Datenschutzerklärung der Migros.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Förderaktion ist Zürich. Die Förderaktion und sämtliche rechtlichen Beziehungen zwischen dem MGB und den Teilnehmenden unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht, unter vollständigem Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und sowie der Bestimmungen des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980).