Finanzielle Unterstützung für die Verbreitung kultureller Werke
Auf die künstlerischen Schaffensphasen der Ideation und der Produktion folgt die Phase der Diffusion. Hier finden künstlerische Werke und Publikum zueinander. Das Migros-Kulturprozent des Migros-Genossenschafts-Bund priorisiert in seiner Förderung innovative Diffusionskonzepte und Projekte mit Pilotcharakter.
Kultur im Wandel
Die Wahrnehmung, das Erleben von Kultur und Medien befinden sich im Wandel:
Gesellschaftliche Entwicklungen wie Digitalisierung, die Klimabewegung oder Partizipations- und Inklusionsbestrebungen transformieren die Art und Weise, wie Kultur und Menschen zueinander gebracht werden können.
Ein zukunftsfähiges Kulturleben braucht Konzepte, die sich mit diesem Wandel auseinandersetzen und neue Lösungsansätze zu Präsentation, Wahrnehmung und Reflexion von Kultur aufzeigen oder erproben.
Ebenfalls priorisiert werden künstlerische Unterfangen, die sich abseits vom traditionellen Spartendenken bewegen und die den Austausch zwischen Kulturschaffenden und Publikum in den Mittelpunkt stellen.
Wer sich bewerben kann
Eingabeberechtigt sind sowohl Kulturschaffende wie auch unterstützende und verbreitende Partner*innen (wie z.B. Veranstalter*innen).
Nicht unterstützt wird die einfache Verbreitung von Medien (wie z.B. Filmvorführungen, CD-oder Buch-Verkauf).
Wichtige Links / Downloads
Die schriftliche Antwort auf deine Gesuchstellung erfolgt ca. 2-3 Monate nach Eingang deines Gesuchs.
FAQ
Bildende Kunst, Comic, Digitale Kultur, Film, Jazz, Klassische Musik, Kleinkunst, Literatur, Pop, Tanz, Theater sowie spartenübergreifende Projekte; alle anderen Sparten (wie zum Beispiel die Fotografie) können nur im Verbund mit einer von uns geförderten Sparte (im Rahmen eines spartenübergreifenden Vorhabens) unterstützt werden. Priorisiert werden innovative Vorhaben und Vorhaben mit Pilotcharakter, die künstlerische Risiken eingehen und neue Ansätze in der Arbeitsweise wagen.
Förderung von Produktionen kann regional bei den jeweiligen Migros Genossenschaften beantragt werden.
Das Migros-Kulturprozent des Migros-Genossenschafts-Bund kennt keine garantierte Mehrjährigkeit. Für wiederkehrende Projekte wie Festivals können jährlich Gesuche eingereicht werden; sie werden jeweils im Sinne unserer Diffusionsförderung neu evaluiert.
Für eine Eingabe bei der nationalen Förderung muss dein Projekt entweder eine überregionale Präsenz mit Veranstaltungsorten in mindestens drei verschiedenen Kantonen (im Tessin: drei verschiedene Veranstaltungsorten) vorweisen oder als lokal verankertes Format eine überregionale mediale Aufmerksamkeit und Publikumsresonanz haben. Zudem ist eine Beteiligung von mindestens einem Drittel Kulturschaffender aus der Schweiz eine Voraussetzung. Bei Projekten mit Pilotcharakter müssen diese Voraussetzungen nicht zwingend eingehalten werden.
In den Bereichen Ideation und Diffusion gibt es keine Eingabefristen; Gesuche können laufend eingereicht werden. Das eingegebene Projekt darf zum Zeitpunkt der Gesuchstellung aber noch nicht abgeschlossen sein. In der Diffusion gilt zudem, dass die Umsetzung des Projekts frühestens 4 Monate nach der Gesuchstellung beginnen soll. Bei den Ausschreibungen gibt es Eingabefristen, die für jede Ausschreibung einzeln auf der Website kommuniziert werden.
Einmal eingereichte Gesuche gelten als abgeschlossen. Bitte sende uns keine Ergänzungen.
In den Bereichen Ideation und Diffusion erhältst du den Entscheid nach 2-3 Monaten. Die Zu- oder Absage erfolgt schriftlich per E-Mail.
Das Migros-Kulturprozent des Migros-Genossenschafts-Bund zeigt sich im Sinne der Existenzsicherung von Kulturschaffenden kulant. Bereits ausbezahlte Beiträge werden bei Absage oder Verschiebung der Veranstaltungen nicht zurückgefordert.
Ja. Gesuche können gleichzeitig beim Migros-Genossenschafts-Bund und bei einer regionalen Genossenschaft eingereicht werden. Gesuchstellende müssen ihr Gesuch selbstständig einreichen; es gibt keinen Austausch von und über Gesuche zwischen den Organisationen. MGB und regionale Genossenschaften entscheiden und kommunizieren unabhängig voneinander.
Nein. Ein einmal abgesagtes Gesuch wird kein zweites Mal geprüft.
Bitte gib uns im Gesuchformular nur das Budget der Ideations-, resp. Diffusionsphase deines Projekts an. Im Dossier kann gerne auch ein Gesamtbudget dargestellt werden.
Das Migros-Kulturprozent möchte die Vorhaben seiner Gesuchsteller*innen mit substanziellen Mitteln unterstützen. Das Migros-Kulturprozent legt sich auf keinen Minimal- oder Maximalbetrag fest. Substantiell bedeutet, dass der gesprochene Betrag massgebend ist, um das Vorhaben wie angedacht zu konzipieren bzw. zu realisieren. Unsere Vergabe bezieht sich im Bereich Ideation und Diffusion ausschliesslich auf das Budget für diese betreffende Phase (nicht auf das Gesamtbudget eines Vorhabens). In den Ausschreibungen beziehen wir uns auf Gesamtbudgets.
Nicht unterstützt werden in der Diffusionsförderung des Migros-Kulturprozent des Migros-Genossenschafts-Bundes
- Produktionskosten (gilt für alle Sparten)
- Bereits abgeschlossene Projekte
- Infrastrukturen resp. Betriebskosten
- Defizitgarantien
- Institutionen im Ausland
- Auftritte im Ausland
- Übersetzungen
- Laienkultur
- Kommerzielle Projekte
- Auftragsarbeiten
- Projekte mit regionalem Charakter (ausgenommen Pilotprojekte)
- Wohltätigkeitveranstaltungen
- Privat- und Benefizveranstaltungen
- Finanzbeschaffungsaktionen
- Ankauf von Musikinstrumenten oder Museumsexponaten
- Errichtung von Kunst am Bau
- Projekte von Schulen, Fachhochschulen oder Universitäten
- Projekte in Zusammenhang mit wissenschaftlicher Forschung
- Didaktische Projekte
- Anfragen für Stipendien
- Monografische Projekte
- Nichtzeitgenössische Richtungen aller Sparten (ausser Klassische Musik)
- Im Rahmen von Subventionsverträgen zu erbringende Leistungen
- Spartenspezifische Vorhaben in den Bereichen Fotografie, Design und Architektur (ohne Beteiligung anderer Sparten)
Ja
Nein. Auch in der Schweiz wohnhafte Ausländerinnen und Ausländer können um Unterstützung ihrer Projekte ansuchen. Die eingereichten Projekte müssen das Kulturleben in der Schweiz aktiv mitgestalten und hier realisiert werden.
Festivals können im Rahmen der Diffusionsförderung des Migros-Genossenschafts-Bundes Unterstützung für einzelne Programmteile oder für die Gesamtveranstaltung beantragen. Unsere Diffusionsförderung sieht keine garantierte Mehrjährigkeit vor. Auch für Festivals gilt, dass innovative Diffusionskonzepte prioritär gefördert werden.
Ja. Tourneen gehören in die Diffusionsförderung des Migros-Genossenschafts-Bundes. Eine Tournee kann dann gefördert werden, wenn sie überregional wirkt, also Aufführungen in mindestens 3 Kantonen vorsieht (im Tessin an mind. 3 Veranstaltungsorten).
Ja, der Schlussbericht ist verpflichtend. Bitte bewahre unseren Zusagebrief auf, dort steht das Evaluationsdatum. Du wirst ca. 3 Wochen vor diesem Datum per Mail zum Ausfüllen des Evaluationsberichts im Gesuchsportal aufgefordert. Bitte sende uns keine Schlussberichte per Post oder Mail.