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Ideationsförderung

Finanzielle Unterstützung für die Entwicklung künstlerischer Ideen

Am Anfang des künstlerischen Schaffensprozesses steht die Ideation: Künstlerische Ideen beginnen sich zu artikulieren, Recherchen werden gemacht, Vorhaben präzisiert, Diskussionen geführt, Experimente gewagt, Ideen verworfen oder weiterentwickelt.

Grundstein für Qualität

Der Abschluss der Ideationsphase ist nicht ein künstlerisches Produkt. Vielmehr entstehen hier Erkenntnisse und Konzepte, die den Grundstein für die Qualität der darauffolgenden künstlerischen Produktion legen.

Neue Fördermöglichkeit

Mit der Ideationsförderung schafft das Migros-Kulturprozent neue Möglichkeiten, denn in der Schweiz gibt es derzeit nur wenig Fördermöglichkeiten für Kulturschaffende in dieser frühen Phase. Dadurch ermöglichen wir es Kulturschaffenden diverser Sparten, ihre Ideen weiter zu verfolgen, auch wenn das Ergebnis noch nicht konkret bekannt ist. Dafür unterstützen wir Ideationsvorhaben mit substanziellen finanziellen Mitteln.

Die schriftliche Antwort auf deine Gesuchstellung erfolgt ca. 2-3 Monate nach Eingang deines Gesuchs.

Kontakt

foerderbeitraege@mgb.ch

+41 (0)58 570 41 90 NEU! Ab September 2024: (dienstags zwischen 10:00 und 11:30 Uhr)

FAQ

Bildende Kunst, Comic, Digitale Kultur, Film, Jazz, Klassische Musik, Kleinkunst, Literatur, Pop, Tanz, Theater sowie spartenübergreifende Projekte; alle anderen Sparten (wie zum Beispiel die Fotografie) können nur im Verbund mit einer von uns geförderten Sparte (im Rahmen eines spartenübergreifenden Vorhabens) unterstützt werden. Priorisiert werden innovative Vorhaben und Vorhaben mit Pilotcharakter, die künstlerische Risiken eingehen und neue Ansätze in der Arbeitsweise wagen.

Förderung von Produktionen kann regional bei den jeweiligen Migros-Genossenschaften beantragt werden.

Das Migros-Kulturprozent des Migros-Genossenschafts-Bund kennt keine garantierte Mehrjährigkeit. Für wiederkehrende Projekte wie Festivals können jährlich Gesuche eingereicht werden; sie werden jeweils im Sinne unserer Diffusionsförderung neu evaluiert.

Projekte der Ideation haben oftmals einen regionalen Start; unterstützt werden vornehmlich Vorhaben, für die eine überregionale Bedeutung nach der Ideationsphase in Aussicht steht.

In den Bereichen Ideation und Diffusion gibt es keine Eingabefristen; Gesuche können laufend eingereicht werden. Das eingegebene Projekt darf zum Zeitpunkt der Gesuchstellung aber noch nicht abgeschlossen sein. In der Diffusion gilt zudem, dass die Umsetzung des Projekts frühestens 4 Monate nach der Gesuchstellung beginnen soll. Bei den Ausschreibungen gibt es Eingabefristen, die für jede Ausschreibung einzeln auf der Website kommuniziert werden.

Einmal eingereichte Gesuche gelten als abgeschlossen. Bitte sende uns keine Ergänzungen.

In den Bereichen Ideation und Diffusion erhältst du den Entscheid nach 2-3 Monaten. Die Zu- oder Absage erfolgt schriftlich per E-Mail.

Das Migros-Kulturprozent des Migros-Genossenschafts-Bund zeigt sich im Sinne der Existenzsicherung von Kulturschaffenden kulant. Bereits ausbezahlte Beiträge werden bei Absage oder Verschiebung der Veranstaltungen nicht zurückgefordert.

Nein. Ein einmal abgesagtes Gesuch wird kein zweites Mal geprüft.

Bitte gib uns im Gesuchformular nur das Budget der Ideations-, resp. Diffusionsphase deines Projekts an. Im Dossier kann gerne auch ein Gesamtbudget dargestellt werden.

Nicht unterstützt werden in der Ideationsförderung

- Produktionskosten (gilt für alle Sparten) 
- Bereits abgeschlossene Projekte 
- Infrastrukturen resp. Betriebskosten 
- Defizitgarantien 
- Institutionen im Ausland 
- Auftritte im Ausland 
- Übersetzungen 
- Laienkultur 
- Kommerzielle Projekte 
- Auftragsarbeiten  
- Projekte mit regionalem Charakter (ausgenommen Pilotprojekte)  
- Wohltätigkeitveranstaltungen  
- Privat- und Benefizveranstaltungen 
- Finanzbeschaffungsaktionen 
- Ankauf von Musikinstrumenten oder Museumsexponaten 
- Errichtung von Kunst am Bau 
- Projekte von Schulen, Fachhochschulen oder Universitäten 
- Projekte in Zusammenhang mit wissenschaftlicher Forschung  
- Didaktische Projekte 
- Anfragen für Stipendien  
- Monografische Projekte  
- Nichtzeitgenössische Richtungen aller Sparten (ausser Klassische Musik) 
- Im Rahmen von Subventionsverträgen zu erbringende Leistungen 
- Spartenspezifische Vorhaben in den Bereichen Fotografie, Design und Architektur (ohne Beteiligung anderer Sparten)

Das Migros-Kulturprozent möchte die Vorhaben seiner Gesuchsteller*innen mit substanziellen Mitteln unterstützen. Das Migros-Kulturprozent legt sich auf keinen Minimal- oder Maximalbetrag fest. Substantiell bedeutet, dass der gesprochene Betrag massgebend ist, um das Vorhaben wie angedacht zu konzipieren bzw. zu realisieren. Unsere Vergabe bezieht sich im Bereich Ideation und Diffusion ausschliesslich auf das Budget für diese betreffende Phase (nicht auf das Gesamtbudget eines Vorhabens). In den Ausschreibungen beziehen wir uns auf Gesamtbudgets.

Ja

Nein. Auch in der Schweiz wohnhafte Ausländerinnen und Ausländer können um Unterstützung ihrer Projekte ansuchen. Die eingereichten Projekte müssen das Kulturleben in der Schweiz aktiv mitgestalten und hier realisiert werden.

Ja, der Schlussbericht ist verpflichtend. Bitte bewahre unseren Zusagebrief auf, dort steht das Evaluationsdatum. Du wirst ca. 3 Wochen vor diesem Datum per Mail zum Ausfüllen des Evaluationsberichts im Gesuchsportal aufgefordert. Bitte sende uns keine Schlussberichte per Post oder Mail.