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Kulturprozent Migros Luzern

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Die wichtigsten Eckpunkte

Thema / Sparte

MusikDarstellende KünsteTheaterTanzKleinkunstZirkusVisuelle / bildende KunstFilm & GamesDigitale KulturLiteratur & ComicSpartenübergreifendSozialesFreizeitSportLager

Region

Migros Luzern

Eingabe / Eingabefrist

ganzjährig

Förderleistung

Finanzielle Unterstützung, Sachleistungen

Mit dem Kulturprozent unterstützt die Genossenschaft Migros Luzern verschiedenste Projekte in der Zentralschweiz in den Bereichen Kultur, Soziales, Freizeit und Sport.

Voraussetzungen

 

  • Die Genossenschaft Migros Luzern unterstützt mit dem Migros-Kulturprozent ausschliesslich Institutionen, welche nicht selbsttragend, gewinnorientiert oder kommerziell tätig sind.
  • Die Projekte müssen im Wirtschaftsgebiet der Genossenschaft Migros Luzern, welches die Kantone Luzern, Nid- und Obwalden, Schwyz, Uri und Zug umfasst, angesiedelt sein.
  • Es werden ausschliesslich Projekte unterstützt, welche den finanziellen Unterstützungsbedarf aufzeigen können.
  • Neuen, unkonventionellen Vorhaben und Projekten, welche Diversität nach innen und nach aussen leben, stehen wir positiv gegenüber.
  • Die gleiche Organisation wird höchstens einmal pro Jahr mit einem Förderbeitrag unterstützt. Für gleichartige wiederkehrende Anlässe muss jedes Jahr ein neues Gesuch eingereicht werden.

Was wir unterstützen

Es werden Projekte aus den Bereichen Kultur, Soziales, Freizeit und Sport unterstützt. Diese werden gleichberechtigt berücksichtigt.

  • Projekte im Ausland
  • Projekte ausserhalb der Zentralschweiz (ausgenommen Lager)
  • Projekte im Bereich Bildung
  • Projekte von öffentlich-rechtlichen Institutionen
  • Politische und religiöse Vorhaben
  • Projekte und Arbeiten im schulischen oder studentischen Rahmen (ausgenommen Lager)
  • Privatpersonen (z.B. Stipendien, Atelieraufenthalte)
  • Allg. Gönner,- Mitglieder,- oder Jahresbeiträge von Organisationen und Vereinen
  • Bauprojekte / Restaurierungen
  • Projekte, welche bereits massgeblich von der öffentlichen Hand finanziert werden

Fristen und Entscheide

Gesuche müssen mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung oder vor Projektstart eingereicht werden. Bereits stattgefundene Projekte oder zu spät eingereichte Gesuche können nicht berücksichtigt werden.

Der Bescheid erfolgt innerhalb von vier bis fünf Wochen, nachdem das Gesuch eingereicht wurde.

Förderleistung

Die Migros Luzern unterstützt in Form vom Barbeiträgen, Defizitgarantien oder Migros-Geschenkkarten.

Förderung beantragen

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