Die wichtigsten Eckpunkte
Thema / Sparte
Region
Eingabe / Eingabefrist
ganzjährig
Förderleistung
Finanzielle Unterstützung (in der Regel CHF 2’000 bis CHF 15’000)
Finanzielle Unterstützung für die Entwicklung künstlerischer Ideen
Am Anfang des künstlerischen Schaffensprozesses steht die Ideation: Künstlerische Ideen und Konzepte beginnen sich zu artikulieren, Recherchen werden gemacht, Vorhaben präzisiert, Diskussionen geführt, Experimente gewagt, Ideen verworfen oder weiterentwickelt.
Mit der Ideationsförderung fördert das Migros-Kulturprozent Projektideen in ihrer Entstehungsphase, auch wenn noch kein konkretes Ergebnis bekannt ist.
Der Abschluss der Ideationsphase ist nicht ein künstlerisches Produkt. Vielmehr entstehen hier Erkenntnisse und Konzepte, die den Grundstein für die Qualität der darauffolgenden künstlerischen Produktion legen.
Voraussetzungen
- Eingabeberechtigt sind sowohl Kulturschaffende wie auch Kultur unterstützende und verbreitende Organisationen der Sparten Bildende Kunst, Comic, Film, Jazz, Klassische Musik, Kleinkunst, Literatur, Pop, Digitale Kultur, Tanz, Theater.
- Sowohl Schweizer*innen als auch in der Schweiz wohnhafte Ausländer*innen können um Unterstützung für ihre Projekte anfragen.
- Gesuchstellende Personen können ihren Sitz im Ausland haben, müssen aber das Kulturleben in der Schweiz aktiv mitgestalten.
- Das Ideationsvorhaben muss hauptsächlich in der Schweiz durchgeführt werden.
- Das eingegebene Projekt ist zum Zeitpunkt der Gesuchstellung noch nicht abgeschlossen und findet in einem klar umrissenen und begrenzten Zeitraum statt (max. 1 Jahr).
- Jede gesuchstellende Person oder Institution kann pro Jahr und Fördergefäss nur einmal um Unterstützung anfragen (ausgenommen Produktionsfirmen).
- Das Vorhaben weist einen Finanzierungsbedarf aus, der nicht von der öffentlichen Hand gedeckt werden kann, und/oder beinhaltet Aktivitäten, die nicht Teil einer Leistungsvereinbarung sind.
- Das Gesuch bezieht sich ausschliesslich auf die Ideationsphase und beinhaltet ein Budget, das sich ausschliesslich auf die Ideation bezieht.
Was wir unterstützen
Bei der Beurteilung der Gesuche achten wir auf folgende Punkte:
Das Vorhaben
- hat den Anspruch, professionell umgesetzt zu werden
- ist zeitgenössisch
- ist im Schweizer Kulturleben einzigartig
- ist geleitet von klaren Fragen und klarem Erkenntnisinteresse
- ist pointiert (ragt inhaltlich, qualitativ aus der Masse heraus)
- ist relevant bzw. wird in absehbarer Zeit für einen erweiterten Kreis an Rezipient*innen relevant sein
- hat das Potenzial, überregional Bedeutung zu erlangen
- orientiert sich an den übergeordneten gesellschaftlichen Werten Diversität, Inklusion, Partizipation und Zugänglichkeit
- Produktionskosten, Projekte in der Produktionsphase Abgeschlossene Projekte
- Infrastruktur- respektive Betriebskosten
- Institutionen im Ausland
- Anfragen für Stipendien
- Spartenspezifische Vorhaben in den Bereichen Fotografie, Design und Architektur (ohne Beteiligung anderer Sparten)
- Massnahmen zur Mittelbeschaffung
- Projekte von Schulen, Fachhochschulen oder Universitäten
- Projekte, die als Bachelor-, Master- oder Diplomarbeiten entstehen
- Projekte im Rahmen von wissenschaftlicher Forschung
- Defizitgarantien
- Übersetzungen
- Laienkultur
- Kommerzielle Projekte
- Auftragsarbeiten
- Wohltätigkeitsveranstaltungen
- Privat- und Benefizveranstaltungen
- Ankauf von Werkzeug und Instrumenten
- Errichtung von Kunst am Bau
- Didaktische Projekte
- Monografische Projekte, insbesondere monografische Publikationen
- Nicht zeitgenössische Richtungen aller Sparten (ausser Klassische Musik)
- im Rahmen von Subventionsverträgen zu erbringende Leistungen
Fristen und Entscheide
Eine Eingabe ist jederzeit möglich.
Nach der formalen Prüfung wird der Entscheid für oder gegen einen Förderbeitrag durch ein Expert*innen-Kommission gefällt.
Die schriftliche Antwort auf die Gesuchstellung erfolgt spätestens 3 Monate nach Eingang des Gesuchs.
Förderleistung
Diese Förderung besteht aus finanziellen Beiträgen (in der Regel CHF 2'000 bis CHF 15'000).
Wichtige Links
Kontakt
E-Mail: foerderbeitraege@mgb.ch
Telefon: +41 58 570 41 90 (dienstags zwischen 10:00 und 11:30 Uhr)
FAQ – Fragen und Antworten
Allgemeine Fragen
Bildende Kunst, Comic, Digitale Kultur, Film, Jazz, Klassische Musik, Kleinkunst, Literatur, Pop, Tanz, Theater sowie spartenübergreifende Projekte. Alle anderen Sparten (zum Beispiel Fotografie) können nur im Verbund mit einer von uns geförderten Sparte (im Rahmen eines spartenübergreifenden Vorhabens) unterstützt werden. Priorisiert werden innovative Vorhaben und Vorhaben mit Pilotcharakter, die künstlerische Risiken eingehen und neue Ansätze in der Arbeitsweise wagen.
Die Förderung von Produktionen kann regional bei den jeweiligen Migros-Genossenschaften beantragt werden.
Projekte der Ideation haben oftmals einen regionalen Start. Unterstützt werden vornehmlich Vorhaben, bei denen eine überregionale Bedeutung nach der Ideationsphase in Aussicht steht.
Im Bereich Ideation gibt es keine Eingabefristen; Gesuche können laufend eingereicht werden. Das eingegebene Projekt darf zum Zeitpunkt der Gesuchstellung aber noch nicht abgeschlossen sein.
Einmal eingereichte Gesuche gelten als abgeschlossen. Bitte keine Ergänzungen senden.
Im Bereich Ideation wird der Entscheid nach spätestens 3 Monaten mitgeteilt. Die Zu- oder Absage erfolgt schriftlich per E-Mail.
Nein. Ein einmal abgelehntes Gesuch wird kein zweites Mal geprüft.
Im Gesuchsformular soll nur das Budget der Ideationsphase des Projekts angegeben werden. Die Produktion wird nicht gefördert.
Das Migros-Kulturprozent möchte die Vorhaben seiner Gesuchsteller*innen mit substanziellen Mitteln unterstützen. Es legt sich auf keinen Minimal- oder Maximalbetrag fest. Substanziell bedeutet, dass der gesprochene Betrag massgebend ist, um das Vorhaben wie angedacht zu konzipieren bzw. zu realisieren. Unsere Vergabe bezieht sich im Bereich Ideation ausschliesslich auf das Budget für diese Phase (nicht auf das Gesamtbudget eines Vorhabens).
Ja
Nein. Auch in der Schweiz wohnhafte Ausländer*innen können um Unterstützung für ihr Projekt anfragen. Die eingereichten Projekte müssen das Kulturleben in der Schweiz aktiv mitgestalten und hier realisiert werden.
Ja, der Schlussbericht ist Pflicht. Unser Zusagebrief sollte aufbewahrt werden; dort steht das Evaluationsdatum. Etwa 3 Wochen vor diesem Datum erfolgt per Mail die Aufforderung zum Ausfüllen des Evaluationsberichts im Gesuchsportal. Bitte keine Schlussberichte per Post oder Mail senden.