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Migros-Unterstützungsfonds

Unterstützungsfond_Gemuesearnte_Titelbild

Die wichtigsten Eckpunkte

Thema / Sparte

EntwicklungszusammenarbeitGesundheitBildungLandwirtschaftWirtschaft & TechnologieNatur & UmweltSoziales

Region

AuslandÜberregional

Eingabe / Eingabefrist

ganzjährig

Förderleistung

​Finanzielle Unterstützung von CHF 40'000 bis CHF 100'000

Der Migros-Unterstützungsfonds fördert nachhaltige Projekte der Entwicklungs-zusammenarbeit im Ausland und in der Schweiz.

Seit 1979 fördert der Migros-Unterstützungsfonds Projekte in der Schweiz und weltweit, die Mensch und Natur zugutekommen. Dafür steht jährlich 1 Million Franken zur Verfügung. 

Hilfe zur Selbsthilfe 

Vom Migros-Unterstützungsfonds berücksichtigte Projekte zielen darauf ab, Minderheiten zu stärken und binden die Bevölkerung in der Region mit ein. Sie sind professionell aufgebaut und sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltig ausgerichtet. Dabei unterstützt die Migros mit dem Fonds insbesondere vulnerable Personengruppen, darunter insbesondere Kinder, Jugendliche und Frauen. 

Voraussetzungen

 

  • Um einen Förderbeitrag bewerben können sich unabhängige Non-Profit-Organisationen mit Sitz in der Schweiz, die über mehrjährige Erfahrung verfügen.
  • Die Gesuch stellenden Organisationen weisen in den beiden Vorjahren einen jährlichen Mindestumsatz von CHF 300'000 aus. 
  • Die Projekte müssen finanziell von grösserem Umfang sein; sie dürfen 50 Prozent des Jahresumsatzes der Organisation nicht übersteigen. 
  • Der Minimalbeitrag aus dem Migros-Unterstützungsfonds soll i.d.R. CHF 40'000 nicht unterschreiten; der Maximalbeitrag beträgt CHF 100'000. 
  • Ein und dasselbe Projekt kann i.d.R. nur ein einziges Mal eine Unterstützung aus dem Fonds erhalten. 
  • Für den Migros-Unterstützungsfonds kann nur alle 2 Jahre ein Gesuch derselben Organisation geprüft werden. Dies gilt auch für den Fall, wenn ein Gesuch leider nicht für eine Unterstützung berücksichtigt werden konnte. 

Was wir unterstützen

Berücksichtigt werden insbesondere Projekte, welche die regionale Bevölkerung miteinbeziehen, Minderheiten fördern und den schwächsten Teil der Gesellschaft unterstützen. Die Projekte müssen nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe funktionieren und sozial, ökonomisch und ökologisch nachhaltig konzipiert sein.

Im Ausland werden Projekte der internationalen Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigt, insbesondere in Afrika, Asien und Lateinamerika, mit den Zielen:  

  • Gemeinschaftsbildung, Empowerment und Gouvernanz 
  • Verbesserung von Gesundheit und Hygiene 
  • Ermöglichung von bzw. Zugang zu Bildung und Ausbildung 
  • Verbesserung der Ernährungssituation 
  • Ausbau und nachhaltige Nutzung der landwirtschaftlichen Produktion 
  • Ressourcenorientierte, nachhaltige Energiegewinnung 

Im Inland werden Projekte mit folgender Ausrichtung berücksichtigt: 

  • Regionalentwicklung von strukturschwachen Gebieten 
  • Reintegration von Menschen mit spezifischen geistigen und psychischen Bedürfnissen 
  • Naturschutz (Landschaft, Pflanzen, Tiere) 
  • Einzelpersonen 
  • Tagungen 
  • Publikationen 
  • Kampagnen 
  • Sammel- und Spendenaktionen 
  • Messen 
  • Gewinnorientierte Projekte 
  • Projekte, die nicht auf Dauer angelegt sind (z.B. Katastrophenhilfe) 
  • Projekte, die der Diskriminierung von Gruppen von Menschen aufgrund von Geschlecht, Religion, Ethnie oder Hautfarbe Vorschub leisten, oder die sich negativ auf die Gleichstellung von Mädchen und Jungen, Frauen und Männern auswirken 
  • Projekte mit einem politischen oder religiösen Ziel 
  • In der Schweiz: Projekte, die klar in der Zuständigkeit des Staates liegen 

Fristen und Entscheide

Da wir derzeit ausserordentlich viele Gesuche erhalten, dauert es rund 6 Monate bis zur Beratung und zum Entscheid über die Gesuche. Es werden keine Vorprüfungen von Gesuchen vorgenommen.

Eine Arbeitsgruppe der Delegiertenversammlung des Migros-Genossenschafts-Bundes befindet drei- bis viermal jährlich über die formal zugelassenen Gesuche. 

Förderleistung

In der Regel erhalten die Projekte Zuwendungen zwischen CHF 40'000 und CHF 100'000. 

Förderung beantragen

Hier geht es zum Online-Gesuchsportal.

Jetzt ein Gesuch einreichen

Kontakt

Auskunft  

Anita Gousset  
Migros-Genossenschafts-Bund  
Generalsekretariat  
Limmatstrasse 152  
Postfach  
8031 Zürich 
E-Mail: anita.gousset@mgb.ch 


Nicole Hess 
Migros-Genossenschafts-Bund 
Generalsekretariat 
E-Mail: nicole.hess@mgb.ch