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Matchmaking: Rechtliche Rahmenbedingungen für Projektpartner

Teilnahmebedingungen

  • Teilnahmeberechtigt sind Projekte, welche aktuell (oder ehemals) von einer Fördervereinbarung zwischen Migros-Genossenschafts-Bund (MGB) und/oder einer Migros Genossenschaft (GM) und dem Projektpartner erfasst sind.
  • Der MGB entscheidet frei, ob und in welcher Form ein Projekt aufgeschaltet wird.  MGB kann Projekte aus wichtigen Gründen jederzeit entfernen. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder anderweitige Entgelte seitens MGB bzw. GM.
  • Bei den Projekten handelt es sich um gemeinnützige oder kulturelle Initiativen und Projekte im Bereich Social Entrepreneurship, welche das Zusammenleben, Klima & Ressourcen, Technologie & Ethik oder die Vielfalt des Kulturlebens fördern. Nicht teilnahmeberechtigt sind Projekte, die der Vermittlung ideologischer Methoden oder Inhalte dienen; die rassistische oder andere undemokratische Ziele verfolgen.
  • Der Projektpartner sucht im Rahmen seines Projekts nach Teilnehmenden für ein freiwilliges Engagement beziehungsweise Freiwilligenarbeit als gesellschaftlicher Beitrag. Dieser wird selbstbestimmt, unentgeltlich und zeitlich befristet geleistet und konkurrenziert die bezahlte Arbeit nicht. Die Teilnehmenden können ihr freiwilliges Engagement grundsätzlich jederzeit beenden. Es wird dadurch kein Arbeitsverhältnis im Sinne von Art. 319 ff. OR begründet.
  • Der Projektpartner kontaktiert die interessierten Teilnehmenden innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Übermittlung der Kontaktdaten durch den MGB.
  • Die Rolle des MGB ist auf die Vermittlung der Kontaktdaten zwischen Teilnehmenden und Projektpartner beschränkt. MGB übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die vermittelten Freiwilligen. Die Verantwortung für die Eignungsprüfung der Teilnehmenden und die gegenseitige Vereinbarung über den freiwilligen Einsatz liegt beim Projektpartner. 
  • Der Projektpartner ist für die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorgaben des freiwilligen Engagements im Rahmen seines Projekts selber verantwortlich. Er beachtet insbesondere datenschutzrechtliche Vorgaben, Altersgrenzen, Versicherungsschutz, Sicherheitsvorschriften, behördliche Auflagen etc. 
  • Der Projektpartner verpflichtet sich, die vermittelten Personendaten der Teilnehmenden (i) ausschliesslich zum Zweck des freiwilligen Engagements zu verwenden; (ii) vertraulich zu behandeln und angemessene technische und organisatorische Massnahmen zu deren Schutz zu treffen und (iii) diese endgültig zu löschen, wenn sie nicht mehr benötigt werden.
  • Der Projektpartner liefert dem MGB die Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Logo etc.) für das Projektporträt. Der Projektpartner verpflichtet sich, das Projektporträt periodisch zu überprüfen und dem MBG proaktiv Anpassungen des Projektporträts zu melden.
  • Der Projektpartner steht dem MGB für kommunikative Zusammenarbeit zur Verfügung (z.B. Interviews). Es besteht kein Anspruch auf eine aktive Bewerbung des Projekts durch den MGB. Der Projektpartner kann vom MGB jederzeit die Entfernung seines Projekts aus wichtigen Gründen verlangen.

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