Ehe für alle: ein grosses Ja für alle

Seit dem 1. Juli dürfen in der Schweiz gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Michel Montini ist Rechtsanwalt und wissenschaftlicher Adjunkt beim Eidgenössischen Amt für das Zivilstandswesen und erklärt die Details dieser gesellschaftlichen Revolution.
Ist die Ehe für alle wirklich eine Ehe für alle? Ohne Ausnahmen?
Das Gesetz sieht bestimmte Bedingungen vor. Zukünftige Ehepaare, ob vom gleichen Geschlecht oder nicht, müssen mindestens 18 Jahre alt und urteilsfähig sein. Sie müssen nachweisen können, dass eine mögliche eingetragene Partnerschaft mit einer dritten Person oder eine frühere Ehe aufgelöst wurde. Ausländische Personen müssen nachweisen, dass sie sich legal in der Schweiz aufhalten.
Wo liegt der Unterschied zur eingetragenen Partnerschaft, die es ja schon länger gibt?
Erstens sind dies zwei unterschiedliche Bezeichnungen für unterschiedliche Personenstände. Zwei Personen sind entweder «verheiratet» oder «in eingetragener Partnerschaft lebend». Zweitens gilt bei verheirateten Paaren hinsichtlich des Güterstands die Errungenschaftsbeteiligung (siehe auch nebenstehend), während Personen in einer eingetragenen Partnerschaft gewöhnlich der Gütertrennung unterliegen. Und drittens haben verheiratete Frauen Zugang zu künstlicher Befruchtung. Was die Schweizer Staatsangehörigkeit angeht, gibt es ebenfalls Unterschiede: Eine ausländische Person, die mit einer Person aus der Schweiz verheiratet ist, kann einen Antrag auf erleichterte Einbürgerung stellen, während eine ausländische Person in einer eingetragenen Partnerschaft einen Antrag auf ordentliche Einbürgerung stellen muss.
Welche Pflichten habe ich als verheiratete Person?
Verheiratete sind an gegenseitige Verpflichtungen gebunden, wie Treue, Unterstützung, Respekt für die Persönlichkeit der oder des Anderen, Unterhalt der Ehe und der Familie sowie Betreuung und Erziehung der gemeinsamen Kinder.
Wird die eingetragene Partnerschaft jetzt verschwinden?
Ja, ab dem 1. Juli 2022 wird es in der Schweiz nicht mehr möglich sein, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen. Es gibt für Paare, die sich offiziell verbinden möchten, dann nur noch die Ehe. Diejenigen, die in der Vergangenheit eine eingetragene Partnerschaft eingegangen sind, können eine Umwandlung in eine Ehe beantragen. Falls sie das nicht tun, bleibt ihre Partnerschaft selbstverständlich bestehen.
Lohnt es sich zu heiraten, wenn ich mich bereits in einer eingetragenen Partnerschaft befinde?
Auf rechtlicher Ebene können Unterschiede im Einbürgerungsrecht und bei der Begründung eines Kindesverhältnisses dazu motivieren, die Umwandlung der Partnerschaft in eine Ehe zu beantragen. Aber natürlich kann ein Paar sich auch einfach für das Symbolische einer Ehe entscheiden.
Wie viel kostet eine Eheschliessung?
Für Vorbereitung und Zeremonie der Eheschliessung muss man mit etwa 250 Franken rechnen. Zusätzliche Gebühren fallen an, wenn zum Beispiel eine Dolmetscherin hinzugezogen wird oder die Trauung an einem besonderen Ort und nicht im Standesamt stattfinden soll. Die Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe kostet 75 Franken.
Kann ich als verheiratete Person ein Kind adoptieren?
Eheleute können gemeinsam ein Kind adoptieren, wenn sie mindestens drei Monate lang zusammengelebt haben und beide älter als 28 Jahre sind. Eine Person kann ein Kind ihres Ehepartners bzw. ihrer Ehepartnerin adoptieren, wenn das Paar seit mindestens drei Jahren zusammenlebt.
Wie steht es um die künstliche Befruchtung?
Ab dem 1. Juli 2022 haben zwei miteinander verheiratete Frauen Zugang zu künstlicher Befruchtung. Darüber hinaus wird es eine Vermutung der Elternschaft der Ehefrau der Kindesmutter geben, wenn das Kind aus einer Samenspende stammt, die gemäss dem Bundesgesetz über künstliche Befruchtung durchgeführt wurde. Das bedeutet, dass die Ehefrau der Mutter ab der Geburt des Kindes als zweite Mutter anerkannt wird.
Wird die Ehe für alle auch im Ausland anerkannt?
Im Allgemeinen wird diese Art der Ehe in allen Ländern anerkannt, die auch die gleichgeschlechtliche Ehe kennen. Es gibt auch einige, wenige Länder, die die gleichgeschlechtliche Ehe anerkennen, obgleich sie sie selbst rechtlich gesehen noch nicht praktizieren. Und in sehr vielen Ländern haben gleichgeschlechtliche Ehen keine rechtliche Bedeutung. Wenn man in Ländern unterwegs ist, in denen eine gleichgeschlechtliche Beziehung sogar unter Strafe steht, ist es wohl am besten, seine eigene Ehe nicht zu erwähnen.
Was geschieht mit dem Vermögen der beiden Eheleute?
Wenn das Paar keinen Ehevertrag abschliesst, gilt eine Errungenschaftsbeteiligung. Beide behalten das Vermögen, das sie vor der Ehe besassen, sowie das Vermögen, das sie während der Ehe geschenkt bekommen oder geerbt haben, also das Eigengut, und verwalten das Einkommen und Vermögen, das sie während der Ehe erworben haben. Das nennt man Errungenschaften. Im Fall einer Scheidung werden die Errungenschaften grundsätzlich zwischen den Eheleuten aufgeteilt.
Wenn sich die Eheleute für Gütertrennung oder Gütergemeinschaft entscheiden, müssen sie vor einer Amtsperson bzw. in der Westschweiz vor einem Notar oder einer Notarin einen Ehevertrag schliessen. Im ersten Fall wird dann bei einer Scheidung nichts zusammengelegt oder zwischen den Eheleuten geteilt. Im zweiten Fall, der in der Schweiz sehr selten ist, wird das Vermögen gemeinsam verwaltet und im Fall einer Scheidung zu gleichen Teilen aufgeteilt.
Welche Modalitäten gelten beim Thema Erben?
Bei einem Todesfall erbt der Witwer bzw. die Witwe das Vermögen der verschiedenen Person. Wenn es kein Testament oder keinen Erbvertrag gibt, beträgt, falls es Nachkommen gibt, der Erbanteil der überlebenden Person die Hälfte des Nachlasses. Er beträgt drei Viertel des Nachlasses, wenn Vater oder Mutter der verstorbenen Person oder ihre Nachkommen noch leben. Gibt es keine so nahen Verwandten, erhält die überlebende Person den gesamten Nachlass.
Foto/Bühne: Getty Images
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