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Teilnahmebedingungen Ideenwettbewerb #freundschaftsinitiative

Mit der Anmeldung akzeptiere ich folgende Bedingungen:

Kriterien Projekte und Gesuchsteller

  • Die Projekte widmen sich dem Thema «Freundschaft». 
  • Die Projekte müssen primär kollektiven Nutzen stiften und nicht auf die Befriedigung von Individualbedürfnissen ausgerichtet sein.
  • Das Projekt darf keinen Fokus auf das Erzielen von finanziellem Gewinn haben.
  • Gefördert werden keine aufwendigen Infrastrukturprojekte, insb. wenn diese eine Baubewilligung benötigen.
  • Unterstützungsbeiträge von Fr. 15'000 oder mehr werden nur an juristische Personen ohne Gewinnorientierung (z.B. eingetragener Verein, Genossenschaft oder Stiftung) vergeben. Bis zu einer Höhe von Fr. 15'000 können auch Projekte von Privatpersonen unterstützt werden. In diesem Fall behält sich die Jury eine intensivere Prüfung vor, welche die Einreichung weiterer Unterlagen (z. B. Budgetplanung, Betreibungsauskünfte, etc.) erforderlich machen kann. 
  • Projektinitiant*innen, die ohne etablierte Rechtsform agieren, werden mit Blick auf die Nachhaltigkeit ihrer Initiativen dazu ermuntert, sich mit dieser Frage auseinanderzusetzen und Schritte in Richtung Etablierung einer Rechtsform einzuleiten.
  • Nicht gefördert werden Organisationen, die primär oder ausschliesslich wirtschaftliche Gewinnziele verfolgen. 

Anmeldung

  • Werden Anmeldende (z.B. mit unterschiedlichen Namen) mehrfach registriert, kann der MGB diese Konten nach oder während der Ausschreibung zusammenzulegen.
  • Hat die Anmeldung behebbare Mängel, gilt folgendes Vorgehen: 
  1. Der MGB informiert entsprechend und fordert auf, die Mängel zu beheben (z.B. fehlende Unterlagen nachzureichen). 
  2. Kann der MGB den die Anmeldenden mangels Kontaktdaten nicht erreichen, geht die Antwort der Teilnehmenden nicht fristgerecht ein, entspricht der Gesuch nicht den Vorgaben dieser Bedingungen und/oder liegen andere wichtige Gründe vor, kann der MGB die Teilnehmenden von der Teilnahme ausschliessen.
  • Der MGB ist berechtigt, Teilnehmende zu einem beliebigen Zeitpunkt auszuschliessen. Dies gilt insbesondere, aber nicht abschliessend, wenn beim Anmeldeprozess Fehler unterlaufen sind oder wenn Anhaltspunkte bestehen, dass Teilnehmenden falsche oder unvollständige Angaben machen, sich unlauterer Hilfsmittel bedient haben oder in anderer Weise gegen diese Bedingungen verstossen. Der MGB ist bei einem Ausschluss zudem berechtigt, bereits ausbezahlte Beträge zurückzufordern. 
  • Der MGB ist berechtigt (aber nicht verpflichtet), von den Teilnehmenden eine Stellungnahme einzuholen und den Entscheid über die Aufnahme oder den Ausschluss von Teilnehmenden der Jury vorzulegen. Die Jury entscheidet abschliessend. 

Verwendung des Unterstützungsbeitrages

  • Förderbeiträge höher als 15'000 CHF können nur auf ein Konto überweisen werden, das auf die teilnehmende juristische Person lautet. 
  • Die Teilnehmenden dürfen den Unterstützungsbeitrag ausschliesslich für den im Gesuch erwähnten Zweck einsetzen. Für anderweitige Verwendungen (z. B., wenn der Zweck nicht umgesetzt werden kann) ist die vorgängige Zustimmung des MGB erforderlich. 
  • Zeichnet sich ab, dass ein Projekt nicht (oder nicht wie geplant) umgesetzt werden kann, müssen die Teilnehmenden den MGB unverzüglich (innert 10 Tagen) informieren. Der MGB wird dann mit den Teilnehmenden eine Lösung suchen.  
  • Der MGB ist berechtigt, als Voraussetzung für die Auszahlung von Unterstützungsbeiträgen eine schriftliche Verpflichtungserklärung (und Bestätigung der Zahlungsdetails) durch eine für die Teilnehmenden zeichnungsberechtigte Person zu verlangen. 
  • Der MGB ist ferner berechtigt, jederzeit Belege für die zweckgemässe Verwendung von Beiträgen einzufordern. 
  • Bei Verwendung des Unterstützungsbeitrags für andere als den vorgesehenen Zweck (ohne schriftliche Zustimmung des MGB) ist der MGB berechtigt, den Unterstützungsbeitrag vollständig zzgl. gesetzlichem Zins zurückzufordern. Bei Missbrauch behält sich der MGB rechtliche Schritte vor. 

Jury-Selektion / Öffentliches Voting

  • Dein Projekt wird von einer Jury auf formale und inhaltliche Kriterien geprüft. Danach trifft die Jury eine Vorauswahl von 15 Projekten. Dabei achtet sie insbesondere auch auf die Sprachregionen und auf eine inhaltliche Vielfalt. Die Jury entscheidet auch über die Höhe der Förderbeiträge zwischen Fr. 10'000 und 50'000.–  selbständig und verbindlich. Die Entscheide der Jury (insb. für die Vorauswahl und die Höhe des Beitrags, aber z.B. auch über einen Ausschluss) sind abschliessend. 
  • Diese 15 Projekte gehen dann in ein Publikumsvoting auf www.migros-engagement.ch, an dem die ganze Schweiz teilnehmen kann. Die 10 Projekte mit den meisten Votes werden mit dem den von der Jury festgelegten Beitrag unterstützt.
  • Für das Voting benötigen wir Inhalte von dir oder deinem Vorhaben. Mit dem Hochladen von Inhalten im Rahmen der Ausschreibung räumst Du dem MGB und allen Unternehmen der Migros-Gruppe hiermit das kostenlose, nicht-exklusive, unterlizenzierbare, zeitlich, geographisch und sachlich unbeschränkte Recht für sämtliche bestehenden oder künftigen Verfügungs- und Nutzungsarten ein, insbesondere das Recht, das Bild als Teil der #freundschaftsinitiative für Werbezwecke, redaktionelle Beiträge etc. zu bearbeiten, zu vervielfältigen, wahrnehmbar zu machen. 
  • Du gestattest dem MGB, unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte, die kostenlose Bearbeitung/Abänderung/Weiterentwicklung der hochgeladenen Inhalte (durch Unternehmen der Migros-Gruppe oder durch diese beauftragte Dritte) 

Sonstige Bestimmungen

  • Der MGB ist berechtigt, jederzeit Anpassungen am Promotionsmodus sowie diesen Teilnahmebedingungen vorzunehmen und beim Vorliegen wichtiger Gründe die #freundschaftsinitiative auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden. 
  • Die Bearbeitung von Personendaten durch Migros-Unternehmen erfolgt gemäss Datenschutzerklärung des MGB, abrufbar hier.
  • Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der #freundschaftsinitiative ist Zürich. Die #freundschaftsinitiative und sämtliche rechtlichen Beziehungen zwischen dem MGB und den Teilnehmenden unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht, unter vollständigem Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und der Bestimmungen des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980).

Mit der Anmeldung bestätige ich insbesondere und nehme zur Kenntnis: 

  • Im Falle der Anmeldung im Namen einer juristischen Person: Dass die Anmelderin oder der Anmelder im Auftrag und Interesse der angemeldeten juristischen Person handelt und zu handeln berechtigt ist, und alle Angaben im Gesuch (insb. Kontoangaben) korrekt sind; 
  • dass das Gesuch nicht gegen die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, die Migros-Werte und die sozial üblichen oder behördlich empfohlenen Verhaltensnormen verstösst, d. h. die Anmelderin oder der Anmelder wird insbesondere keine gesetzwidrigen, anstössigen, verletzenden, sexistischen oder rassistischen Inhalte eingeben. 
  • dass die Teilnehmenden den Unterstützungsbeitrag ausschliesslich für den im Gesuch erwähnten Zweck einsetzen. Für anderweitige Verwendungen (z. B., wenn der Zweck nicht umgesetzt werden kann) ist die vorgängige Zustimmung des MGB erforderlich. Der MGB ist berechtigt, vor Auszahlung des Unterstützungsbeitrags eine schriftliche Verpflichtungserklärung (und Bestätigung der Zahlungsdetails) durch eine für die Teilnehmenden zeichnungsberechtigte Person zu verlangen. Der MGB ist ferner berechtigt, Belege einzufordern und bei anderweitigem Einsatz des Geldes den zugewiesenen Betrag vollständig zzgl. gesetzlichem Zins zurückzufordern. Bei Missbrauch behält sich der MGB rechtliche Schritte vor.

 

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