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Neuer Förderbereich - Migros-Engagement

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Förderbeitrag für Projekte und Initiativen

Sie setzen ein Projekt oder eine Initiative um, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt?
Zum Beispiel:

  • Menschen erleben einen grösseren Zusammenhalt und Teilhabe in ihrem Umfeld. 
  • Menschen begegnen sich und kommen miteinander ins Gespräch.
  • Menschen setzen sich für relevante gesellschaftliche Themen ein.

Dann können Sie Förderbeiträge des Migros-Kulturprozent und der Stiftung für Sprach- und Bildungsförderung des Migros-Genossenschafts-Bundes beantragen. Unterstützte Projekte fördern wir mit 2'000.- bis 10'000.- Franken in der Umsetzung.

Das ist wichtig:

  • Wir fördern Projekte und Initiativen in der ganzen Schweiz. Das kann lokal (z.B. eine Initiative in Ihrer Stadt/Gemeinde), regional (z.B. ein Projekt in Ihrem Kanton) oder national sein (z.B. ein Projekt für die ganze Schweiz). 
  • Die Zielgruppe soll aktiv bei Ihrem Projekt miteinbezogen sein und Ihre Bedürfnisse einbringen, wenn Sie das Projekt planen und durchführen. 

Bitte beachten Sie:

  • Ihre Organisation muss ihren Sitz in der Schweiz haben. Sie darf nicht im Ausland sein.
  • Ihre Organisation hat eine gültige Rechtsform. Das bedeutet: Sie ist ein Verein, eine gemeinnützige Stiftung oder eine Genossenschaft.
  • Sie führen Ihr Projekt in der Schweiz durch.
  • Sie schicken uns Ihr Gesuch mindestens drei Monate, bevor Sie mit dem Projekt anfangen.
  • Wir fördern Projekte nur dann finanziell mit, wenn auch andere Stellen Ihr Projekt unterstützen (finanziell, Sachspenden, andere Ressourcen). 

Was ist noch wichtig? Das können Sie in den Richtlinien (Einfache Sprache) nachlesen.

Das unterstützen wir nicht:

Förderung von Einzelpersonen

Gewinnorientierte Vorhaben oder Organisationen

Abgeschlossene Projekte

Projekte oder Organisationen im Ausland

Vorhaben oder Organisationen, die der Vermittlung ideologischer, undemokratischer oder unethischer Ziele dienen

Vorhaben, die nur institutionsinterne Ziele ohne gesellschaftliche Relevanz verfolgen

Allgemeine Betriebskosten

Physische Gesundheit

Medizinische Leistungen, Forschung oder Kongresse 

Sport und Freizeit

Formale Bildung (auch: Schullager)

Arbeitsintegration

Naturalspenden

Kampagnen

Wohltätigkeitsveranstaltungen

Finanzbeschaffungsaktionen

Bauliche Massnahmen oder Infrastruktur

Produktionskostenbeiträge für Publikationen, Audio, Filme und Apps, für die kein Diffusionskonzept vorliegt

Autor*innenhonorare

Technische Ausgestaltungen von IT-Vorhaben

Finanzierung von Projekten über Dritte

Fragen und Antworten

 

Allgemeine Fragen

Wir fördern Projekte und Initiativen in der Schweiz. Es können lokale, regionale und nationale Projekte sein. In den Projekten geht es um den gesellschaftlichen Zusammenhalt: Menschen können sich begegnen und miteinander ins Gespräch kommen. Sie lernen in der gemeinsamen Begegnung unterschiedliche Lebenswelten kennen. Oder Menschen setzen sich gemeinsam für die Gesellschaft ein.

Sie können ein Gesuch stellen. Dafür registrieren Sie sich auf unserem Gesuchportal und füllen das Formular aus. Hier geht es zum Online-Gesuchportal.

Nein. Wir unterstützen keine Einzelpersonen. Wir unterstützen nur Organisationen.

Ihre Organisation ist ein Verein, eine gemeinnützige Stiftung oder eine Genossenschaft.

Ja. Aber in den Statuten Ihres Vereins muss stehen, dass Ihr Verein gemeinnützig und nicht gewinnorientiert ist.

Wir unterstützen die ausgewählten Projekte oder Initiativen mit einem Betrag zwischen 2'000 bis 10'000 Franken.

Ja. Wenn wir Ihnen Geld zahlen, müssen Sie auf Ihren Publikationen unser Logo verwenden und mitteilen, dass das Migros-Kulturprozent Ihr Projekt unterstützt. Hier finden Sie die Richtlinie (Einfache Sprache) dazu.

Frau Susi Sennhauser ist für Sie da. E-Mail: susi.sennhauser@mgb.ch

Eine Kommission entscheidet, welche Projekte finanziell unterstützt werden. Diese Kommission besteht aus dem «Team Soziales». Das Team hält sich dabei an die «Richtlinien Soziales». Dort steht, welche Punkte Ihr Projekt erfüllen muss.

Fragen zum Gesuch

Nein. Sie können Ihr Gesuch stellen, wann Sie möchten. Die Kommission prüft Ihr Gesuch bei der nächsten Sitzung. Die Sitzungen finden alle zwei Monate statt.

Sie müssen Ihr Gesuch mindestens drei Monate vorher stellen, bevor Sie mit dem Projekt anfangen.

Ja, sie dürfen mehrere Gesuche pro Jahr an das Migros-Kulturprozent stellen. Unterstützt werden pro Organisation maximal zwei Förderbeiträge für zwei unterschiedliche Projekte pro Jahr.

Nein, wir unterstützen nur Projekte, die sich substanziell voneinander unterscheiden, also keine Teilprojekte oder Skalierungen desselben Projekts. 

Ja. Das sollten Sie sogar. Wir unterstützen Ihr Projekt nur, wenn auch andere Stellen Ihr Projekt unterstützen. Dazu gehören zum Beispiel andere Stiftungen, die Ihr Projekt mit Geld fördern. Oder jemand stellt Ihnen Sachen oder einen Raum zur Verfügung. Die Stiftungen haben Ihnen noch nicht zugesagt, dass sie Geld geben? Das ist kein Problem. Wichtig ist, dass Sie die Stiftungen gefragt haben.

Fragen zur Entscheidung

Die Kommission entscheidet, welche Projekte finanziell unterstützt werden und besteht aus dem Team Soziales. Die Mitglieder verfügen über ein breites Fachwissen in der Planung und Durchführung gesellschaftlicher Projekte. 

Die Kommission trifft sich sechs Mal im Jahr. Sie erhalten also innert zwei bis drei Monaten Bescheid, nachdem Sie das Gesuch gestellt haben. Die Kommission informiert Sie per E-Mail.

Wenn die Kommission entschieden hat, werden Sie sofort per E-Mail benachrichtigt.

Wenn sich die Kommission entscheidet, dass sie Ihr Projekt unterstützt, erhalten Sie einen positiven Bescheid und bald darauf das Geld ausbezahlt.

Bei Fragen können Sie sich an Susi Sennhauser wenden: susi.sennhauser@mgb.ch, Tel. 058 570 30 04 (Montag, Donnerstag und Freitag).

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