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Förderbeitrag zur Organisationsentwicklung

Sie haben als soziale Organisation bereits ein etabliertes Angebot und wollen sich weiterentwickeln? Dann können Sie um einen Förderbeitrag des Migros-Kulturprozent anfragen. Wir unterstützen Weiterentwicklungen von sozialen Organisationen ab 5'000.- bis maximal 30'000.- Franken. 

Das ist wichtig:

  • Sie haben bereits ein etabliertes Angebot, welches den gesellschaftlichen Zusammenhalt unterstützt.
  • Sie wollen Ihre Organisation als Ganzes weiterentwickeln. Dazu gehören zum Beispiel neue interne Strukturen, Nachfolgeregelungen, Evaluationen oder strategische Neuausrichtungen. 

Bitte beachten Sie:

  • Ihre Organisation erreicht mit ihrem Angebot eine Vielzahl von Menschen in einer Stadt, in einem Kanton oder in mehreren Regionen.
  • Ihre Organisation muss ihren Sitz in der Schweiz haben. Sie ist für die Menschen in der Schweiz.
  • Sie schicken uns Ihr Gesuch mindestens vier Monate, bevor Sie mit Ihrer Organisationsentwicklung starten.
  • Die geförderte Organisationsentwicklung muss innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen werden.

Was ist noch wichtig? Das können Sie in den Richtlinien (Einfache Sprache) nachlesen.

Das unterstützen wir nicht:

Förderung von Einzelpersonen

Gewinnorientierte Vorhaben oder Organisationen

Abgeschlossene Projekte

Projekte oder Organisationen im Ausland

Vorhaben oder Organisationen, die der Vermittlung ideologischer, undemokratischer oder unethischer Ziele dienen

Vorhaben, die nur institutionsinterne Ziele ohne gesellschaftliche Relevanz verfolgen

Allgemeine Betriebskosten 

Erweiterung des Angebots oder der Zielgruppe

Werbe- und Marketingmassnahmen

Umsetzung von Projekten (bitte via Förderbeiträge Projekte & Initiativen eingeben)
 

Physische Gesundheit

Medizinische Leistungen, Forschung oder Kongresse 

Sport und Freizeit

Formale Bildung (auch: Schullager)

Arbeitsintegration

Naturalspenden

Kampagnen

Wohltätigkeitsveranstaltungen

Finanzbeschaffungsaktionen

Bauliche Massnahmen oder Infrastruktur

Produktionskostenbeiträge für Publikationen, Audio, Filme und Apps, für die kein Diffusionskonzept vorliegt

Autor*innenhonorare

Technische Ausgestaltungen von IT-Vorhaben

Finanzierung von Projekten über Dritte

Fragen und Antworten 

Allgemeine Fragen

Ihre Organisation erreicht mit ihrem Angebot eine Vielzahl von Menschen in einer Stadt, in einem Kanton oder in mehreren Regionen. Sie haben bereits ein etabliertes Angebot, welches den gesellschaftlichen Zusammenhalt unterstützt. Die Organisationsentwicklung muss strategisch begründet sein und die Organisation nachhaltig stärken.

Sie können ein Gesuch stellen. Dafür registrieren Sie sich auf unserem Gesuchportal und füllen das Formular aus. Hier geht es zum Online-Gesuchportal.

Ihre Organisation ist ein Verein, eine gemeinnützige Stiftung oder eine andere gemeinnützige Organisation.

                Wir unterstützen die ausgewählten Organisationen ab 5'000 bis maximal 30'000 Franken in Ihrer Organisationsentwicklung.

Das ist wichtig:
- Sie haben die wichtigsten Fragen für die Organisationsentwicklung geklärt.
- Sie haben festgelegt, welche Schritte Sie zu welcher Zeit umsetzen werden.
- Sie wissen, mit welchen Personen und Institutionen Sie für die Organisationsentwicklung zusammenarbeiten möchten.
 

Dauert die Ihre Organisationsentwicklung länger als ein Jahr, dürfen Sie das Geld auch nach einem Jahr noch einsetzen. Der Finanzierungsbeitrag wird aber nur einmalig ausbezahlt. 

Die geförderte Organisationsentwicklung muss innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen werden.

Nein. Sie bekommen den Finanzierungsbeitrag nur einmalig ausbezahlt. 

Fragen zum Gesuch

Nein. Sie können Ihr Gesuch stellen, wann Sie möchten. Die Kommission prüft Ihr Gesuch bei der nächsten Sitzung. Die Sitzungen finden alle zwei Monate statt.

Sie müssen Ihr Gesuch mindestens vier Monate vorher stellen, bevor Sie mit der Organisationsentwicklung starten.

Die Kommission entscheidet, welche Organisationen finanziell unterstützt werden und besteht aus dem Team Soziales. Die Mitglieder verfügen über ein breites Fachwissen im Bereich Gesellschaft. 

Die Kommission trifft sich sechs Mal im Jahr. Sie erhalten also innert zwei bis drei Monaten Bescheid, nachdem Sie das Gesuch gestellt haben. Die Kommission informiert Sie per E-Mail.

  Wenn die Kommission entschieden hat, werden Sie sofort per E-Mail benachrichtigt. Die Kommission entscheidet, dass sie Ihre Organisation unterstützt? Dann erhalten Sie bald das Geld ausbezahlt.

Wenn sich die Kommission entscheidet, dass sie Ihre Organisationsentwicklung unterstützt, erhalten Sie einen positiven Bescheid und bald darauf das Geld ausbezahlt.

Bei Fragen können Sie sich an Susi Sennhauser wenden: susi.sennhauser@mgb.ch, Tel. 058 570 30 04 (Montag, Donnerstag und Freitag).

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