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Die wichtigsten Eckpunkte

Thema / Sparte

MusikDarstellende KünsteTheaterTanzKleinkunstZirkusVisuelle / bildende KunstFilm & GamesDigitale KulturLiteratur & ComicSpartenübergreifend

Region

Überregional

Eingabe / Eingabefrist

ganzjährig

Förderleistung

Finanzielle Unterstützung (in der Regel von CHF 2’000 bis CHF 25’000)

Finanzielle Unterstützung für die Verbreitung kultureller Werke


Auf die künstlerischen Schaffensphasen der Ideation und der Produktion folgt die Phase der Diffusion. Hier finden künstlerische Werke und Publikum zueinander.


Die Wahrnehmung und das Erleben von Kultur und Medien befinden sich im Wandel: Gesellschaftliche Entwicklungen wie Digitalisierung, die Klimabewegung oder Partizipations- und Inklusionsbestrebungen transformieren die Art und Weise, wie Kultur und Menschen zusammengebracht werden können. Ein zukunftsfähiges Kulturleben braucht Konzepte, die sich mit diesem Wandel auseinandersetzen und neue Lösungsansätze zur Präsentation, Wahrnehmung und Reflexion von Kultur aufzeigen oder erproben. 

Das Migros-Kulturprozent des Migros-Genossenschafts-Bundes priorisiert in seiner Förderung innovative Diffusionskonzepte und Projekte mit Pilotcharakter. Ebenfalls priorisiert werden künstlerische Unterfangen, die sich abseits des traditionellen Spartendenkens bewegen und den Austausch zwischen Kulturschaffenden und Publikum in den Mittelpunkt stellen.

Voraussetzungen

  • Eingabeberechtigt sind sowohl Kulturschaffende wie auch Kultur unterstützende und verbreitende Organisationen der Sparten Bildende Kunst, Comic, Film, Jazz, Klassische Musik, Kleinkunst, Literatur, Pop, Digitale Kultur, Tanz, Theater
  • Sowohl Schweizer*innen als auch in der Schweiz wohnhafte Ausländer*innen können um Unterstützung für ihre Projekte anfragen. 
  • Gesuchstellende Personen und Organisationen können ihren Sitz im Ausland haben, müssen aber das Kulturleben in der Schweiz aktiv mitgestalten.  
  • Jede gesuchstellende Person oder Institution kann pro Jahr und Fördergefäss nur einmal um Unterstützung anfragen (ausgenommen Produktionsfirmen). 
  • Projekte der Diffusionsförderung müssen in der Schweiz durchgeführt werden und der überregionalen Verbreitung des Schweizer Kulturschaffens dienen:

    a) Als lokal verankerte Formate (Festivals, Plattformen) können sie eine überregionale mediale Aufmerksamkeit und Publikumsresonanz sowie eine Beteiligung von mindestens einem Drittel Kulturschaffender aus der Schweiz nachweisen. 

    b) Als Einzelformate finden sie an Veranstaltungsorten in mindestens 3 Kantonen statt (im Tessin: 3 Veranstaltungsorte). 
     
  • Die Umsetzung des Projekts startet frühestens 4 Monate nach der Gesuchstellung und findet in einem genau umrissenen und begrenzten Zeitraum statt. 
  • Das Vorhaben weist einen Finanzierungsbedarf aus, der nicht von der öffentlichen Hand gedeckt werden kann, und/oder umfasst Aktivitäten, die nicht Teil einer Leistungsvereinbarung sind. 
  • Das Gesuch bezieht sich ausschliesslich auf die Diffusionsphase und beinhaltet ein Budget, das sich ausschliesslich auf die Diffusion bezieht

Was wir unterstützen

 

Bei der Beurteilung der Gesuche achten wir auf folgende Punkte:  

Das Vorhaben 

  • hat den Anspruch, professionell umgesetzt zu werden  
  • ist zeitgenössisch 
  • ist im Schweizer Kulturleben einzigartig 
  • ist innovativ und wird von Rezipient*innen tatsächlich als neuartig wahrgenommen 
  • ist geleitet von klaren Fragen und klarem Erkenntnisinteresse 
  • ist pointiert (ragt inhaltlich, qualitativ aus der Masse heraus) 
  • ist relevant für einen erweiterten Kreis von Rezipient*innen 
  • ist von überregionaler Bedeutung (oder ein regionales Pilotprojekt mit entsprechendem Potenzial) 
  • orientiert sich an den übergeordneten gesellschaftlichen Werten Diversität, Inklusion, Partizipation und Zugänglichkeit 
  • hat das Potenzial, mindestens einen weiteren Finanzierungspartner zu finden 
  • Produktionskosten, Projekte in der Produktionsphase  
  • Infrastruktur- respektive Betriebskosten  
  • Projekte mit regionalem Charakter (ausgenommen Pilotprojekte)  
  • Institutionen im Ausland  
  • Auftritte im Ausland  
  • Spartenspezifische Vorhaben in den Bereichen Fotografie, Design und Architektur (ohne Beteiligung anderer Sparten)  
  • Nicht zeitgenössische Richtungen aller Sparten (ausser Klassische Musik) 
  • Abgeschlossene Projekte  
  • Defizitgarantien  
  • Übersetzungen  
  • Laienkultur  
  • Kommerzielle Projekte  
  • Auftragsarbeiten  
  • Wohltätigkeitsveranstaltungen  
  • Privat- und Benefizveranstaltungen  
  • Massnahmen zur Mittelbeschaffung  
  • Ankauf von Musikinstrumenten oder Museumsexponaten  
  • Errichtung von Kunst am Bau  
  • Projekte von Schulen, Fachhochschulen oder Universitäten  
  • Projekte, die als Bachelor-, Master- oder Diplomarbeiten entstehen  
  • Projekte im Kontext von wissenschaftlicher Forschung  
  • Didaktische Projekte  
  • Anfragen für Stipendien  
  • Monografische Projekte, insbesondere monografische Publikationen  
  • im Rahmen von Subventionsverträgen zu erbringende Leistungen 

Fristen und Entscheide

Eine Eingabe ist jederzeit möglich.  

Nach der formalen Prüfung wird der Entscheid für oder gegen einen Förderbeitrag durch ein Expert*innen-Kommission gefällt.

Die schriftliche Antwort auf die Gesuchstellung erfolgt spätestens 3 Monate nach Eingang des Gesuchs. 

Förderleistung

Diese Förderung besteht aus finanziellen Beiträgen (in der Regel CHF 2'000 bis CHF 25’000).

Förderung beantragen

Hier geht es zum Online-Gesuchsportal.

Jetzt ein Gesuch einreichen

Kontakt

E-Mail: foerderbeitraege@mgb.ch

Telefon: +41 (0)58 570 41 90  (dienstags zwischen 10:00 und 11:30 Uhr) 

Am 24.12. 2024 und 31.12.2024 wird das Beratungstelefon nicht bedient.

FAQ – Fragen und Antworten

Bildende Kunst, Comic, Digitale Kultur, Film, Jazz, Klassische Musik, Kleinkunst, Literatur, Pop, Tanz, Theater sowie spartenübergreifende Projekte. Alle anderen Sparten (zum Beispiel Fotografie) können nur im Verbund mit einer von uns geförderten Sparte (im Rahmen eines spartenübergreifenden Vorhabens) unterstützt werden. Priorisiert werden innovative Vorhaben und Vorhaben mit Pilotcharakter, die künstlerische Risiken eingehen und neue Ansätze in der Arbeitsweise wagen. 

Die Förderung der Produktionsphase kann regional bei den jeweiligen Migros- Genossenschaften beantragt werden.

Das Migros-Kulturprozent des Migros-Genossenschafts-Bundes kennt keine garantierte Mehrjährigkeit. Für wiederkehrende Projekte wie Festivals können jährlich Gesuche eingereicht werden; sie werden jeweils im Sinne unserer Diffusionsförderung jährlich/immer wieder neu evaluiert. 

Für eine Eingabe bei der nationalen Förderung muss das Projekt entweder eine überregionale Präsenz mit Veranstaltungsorten in mindestens 3 Kantonen (im Tessin: 3 Veranstaltungsorte) vorweisen oder als lokal verankertes Format eine überregionale mediale Aufmerksamkeit und Publikumsresonanz haben. Voraussetzung ist zudem ist eine Beteiligung von mindestens einem Drittel Kulturschaffender aus der Schweiz. Bei Projekten mit Pilotcharakter müssen diese Voraussetzungen nicht zwingend eingehalten werden. 

Die Umsetzung des Projekts darf frühestens 4 Monate nach der Gesuchstellung starten. Gesuche können laufend eingereicht werden.  

Einmal eingereichte Gesuche gelten als abgeschlossen. Bitte keine Ergänzungen senden. 

In den Bereichen Ideation und Diffusion wird der Entscheid nach spätestens 3 Monaten mitgeteilt. Die Zu- oder Absage erfolgt schriftlich per E-Mail. 

Ja. Gesuche können gleichzeitig beim Migros-Genossenschafts-Bund und bei einer regionalen Genossenschaft eingereicht werden. Gesuchstellende müssen ihr Gesuch selbstständig einreichen; es gibt keinen Austausch zu Gesuchen zwischen den Organisationen. Der Migros-Genossenschafts-Bund und die regionalen Genossenschaften entscheiden und kommunizieren unabhängig voneinander. 

Nein. Ein einmal abgelehntes Gesuch wird kein zweites Mal geprüft. 

Im Gesuchsformular soll nur das Budget der Diffusionsphase des Projekts angegeben werden. Zusätzlich kann als Anhang ein Gesamtbudget beigefügt werden. 

Das Migros-Kulturprozent möchte die Vorhaben seiner Gesuchsteller*innen mit substanziellen Mitteln unterstützen. Es legt sich auf keinen Minimal- oder Maximalbetrag fest. Substanziell bedeutet, dass der gesprochene Betrag massgebend ist, um das Vorhaben wie angedacht zu konzipieren bzw. zu realisieren. Unsere Vergabe bezieht sich im Bereich Diffusion ausschliesslich auf das Budget für diese Phase (nicht auf das Gesamtbudget eines Vorhabens).  

Ja 

Nein. Auch in der Schweiz wohnhafte Ausländer*innen können um Unterstützung für ihr Projekt anfragen. Die eingereichten Projekte müssen das Kulturleben in der Schweiz aktiv mitgestalten und hier realisiert werden. 

Festivals können im Rahmen der Diffusionsförderung des Migros-Genossenschafts-Bundes Unterstützung für einzelne Programmteile oder für die Gesamtveranstaltung beantragen, wenn sie ihre überregionale Ausstrahlung klar nachweisen können. Unsere Diffusionsförderung sieht keine garantierte Mehrjährigkeit vor. Auch für Festivals gilt, dass innovative Diffusionskonzepte prioritär gefördert werden. 

Ja. Tourneen gehören in die Diffusionsförderung des Migros-Genossenschafts-Bundes. Eine Tournee kann dann gefördert werden, wenn sie überregional wirkt, also Aufführungen in mindestens 3 Kantonen vorsieht (im Tessin an mindestens 3 Veranstaltungsorten). Teile der Tournee dürfen im Ausland stattfinden; unterstützt werden jedoch lediglich Aufführungen in der Schweiz. 

Ja, der Schlussbericht ist Pflicht. Unser Zusagebrief sollte aufbewahrt werden; dort steht das Evaluationsdatum. Etwa 3 Wochen vor diesem Datum erfolgt per Mail die Aufforderung zum Ausfüllen des Evaluationsberichts im Gesuchsportal. Bitte keine Schlussberichte per Post oder Mail senden.