«Der Vorstand hat das Recht und die Pflicht, nach den Befugnissen, die die Statuten ihm einräumen, die Angelegenheiten des Vereins zu besorgen und den Verein zu vertreten», so steht es in Art. 67 ZGB.
Was das in der Praxis bedeutet, erfahren die Teilnehmenden an der kostenlosen Online-Impulsveranstaltung von vitamin B am 13. November 2023. Die Expertin Elsbeth Fischer-Roth gibt Einblick in die Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Haftung des Vorstands sowie die Sorgfaltspflicht der verschiedenen Vereinsorgane.
18:15 bis 19:15 Uhr, anschliessend Fragerunde.
Deine Meinung
Gefällt dir dieser Beitrag?